Position: Stabsstelle Klimaschutz
Stabsstelle: Klimaschutz, Thomasstr. 1, 42551 Velbert
Überschwemmungsgebiete sind gemäß § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Berechnungsgrundlage für Überschwemmungsgebiete ist ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist.
Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten erfolgt mit dem Ziel, Schäden durch Hochwasserereignisse zu verringern oder sogar gänzlich zu vermeiden und zählt zu den strategischen Vorsorgemaßnahmen im vorbeugenden Hochwasserschutz. Überschwemmungsgebiete dienen u.a.:
In den Überschwemmungsgebieten gelten besondere Schutzvorschriften. So sind dort zur Vermeidung späterer Hochwasserschäden die Ausweisungen neuer Baugebiete ebenso wie die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen in der Regel untersagt. Weiterhin ist es im Allgemeinen nicht zulässig, Grünland in Ackerland umzuwandeln oder Baum- und Strauchpflanzungen anzulegen, die den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes entgegenstehen.
Im Stadtgebiet Velbert sind oder werden für die folgenden Gewässer Überschwemmungsgebiete festgesetzt: Hesperbach, Rinderbach, Deilbach und Hardenberger Bach.
Wir empfehlen Ihnen, sich über bestehende oder geplante Festsetzungen von Überschwemmungsgebieten zu informieren. Die unten aufgeführten Links informieren über die rechtlichen Grundlagen und Folgen der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten und geben Hinweise, welche Maßnahmen z.B. an Gebäuden jeder selbst durchführen kann, damit der Schaden bei einem Hochwasser möglichst gering ausfällt.
Am 03.09.2014 hat in Langenberg eine Informationsveranstaltung zu den Themen Überschwemmungsgebiete und Hochwasserrisikomanagement stattgefunden. Die auf dieser Veranstaltung gehaltenen Vorträge der Vertreter der Bezirksregierung Düsseldorf (Herr Ufer) und der Stadt Velbert (Herr Hubben) können hier als PDF-Datei heruntergeladen werden:
Position: Stabsstelle Klimaschutz
Stabsstelle: Klimaschutz, Thomasstr. 1, 42551 Velbert
Frau Ines Dreng
Technische Betriebe Velbert Stadtentwässerung (Abteilung 3.1.2)
Telefon : 02051-26-2787
E-Mail: ines.dreng@velbert.de