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Wappen der Stadt Velbert
Haupteingang Rathaus

Bürgermeister

Ein Bürgermeister oder einer Bürgermeisterin ist das Oberhaupt der Verwaltung einer Gemeinde, Verbandsgemeinde oder Stadt. Er oder Sie wird je nach Land direkt von den Bürgern und Bürgerinnen oder vom Stadt-/Gemeinderat gewählt.

Die Art der Wahl ist im Kommunalwahlrecht des jeweiligen Bundeslandes festgelegt. In größeren Städten in Deutschland gibt es mehrere Bürgermeister bzw. Bürgermeisterinnen (z. B. Baubürgermeister, Sozialbürgermeister), die einem Oberbürgermeister bzw. einer Oberbürgermeisterin beigeordnet und meist für spezielle Aufgabengebiete verantwortlich sind. In den meisten größeren, vor allem in kreisfreien Städten gibt es in Deutschland einen Oberbürgermeister bzw. eine Oberbürgermeisterin sowie einen oder mehrere Beigeordnete, die dann gelegentlich die Amtsbezeichnung Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin haben.

Man unterscheidet üblicherweise bei dem Begriff Bürgermeister oder Bürgermeisterin bzw. Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister zwischen dem Amtsinhaber bzw. der Amtsinhaberin als Person (sog. Organwalter bzw. Organwalterin) und dem Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterin als Organ im Sinne einer rechtlich geschaffenen Einrichtung eines Verwaltungsträgers. Als Organ ist der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin bzw. die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister institutionell Behörde der Gemeinde. In seiner bzw. ihrer Funktion als Behörde nimmt der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr und ist insoweit Teil der Exekutive. In Nordrhein-Westfalen leitet der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin die Verwaltung und ist kommunaler Wahlbeamter bzw. kommunale Wahlbeamtin auf Zeit.

Bis 1994 bestand eine Aufteilung in den Chef bzw. die Chefin der Verwaltung und Vertreter und Vertreterinnen der Kommune in allen Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten (Oberstadt-, Stadt- bzw. Gemeindedirektor) und den ehrenamtlich tätigen Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen als Vorsitzenden bzw. Vorsitzende des Rates. Dieses System war nach dem Zweiten Weltkrieg 1945 von der britischen Besatzungsmacht eingeführt worden. Es wurde auch als kommunale Doppelspitze bezeichnet. Nach Abschaffung der Doppelspitze wurden die Bürgermeister bzw. Bürgermeisterinnen zunächst vom Rat gewählt.

Seit der Kommunalwahl 1999 erfolgte die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeister bzw. Bürgermeisterinnen in Städten und Gemeinden durch die Bürgerinnen und Bürger für eine Amtszeit von sechs Jahren. Durch das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie vom 9. April 2013 wurde die Amtszeit von sechs auf fünf Jahre verkürzt. Ab 2020 sind die Bürgermeisterwahlen mit den Wahlen der Stadt- und Gemeinderäte verbunden.  

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