Abstimmungsrecht
Bei Bürgerentscheiden ist abstimmungsberechtigt, wer am Abstimmungstag:
- Deutsche oder Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens 16 Tagen im Wahlgebiet Velbert seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Abstimmungsgebietes hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.