Position: Fachbereichsleitung Stadtentwicklung, Abteilungsleitung Bauleitplanung und Denkmalschutz
Abteilung: Bauleitplanung und Denkmalschutz, Thomasstr. 1, 42551 Velbert Fachbereich: Stadtentwicklung, Thomasstr. 1, 42551 Velbert
Der Rat der Stadt Velbert hat am 11. März 2008 das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Velbert beschlossen. Dieses Konzept bietet die Grundlage, die Einzelhandelsentwicklung bedarfsgerecht fortzuentwickeln und Einzelhandelsvorhaben gezielt sortimentsspezifisch, einheitlich und rechtssicher steuern zu können. Das Konzept stellt eine Vertiefung und Konkretisierung des Nahversorgungskonzeptes aus dem Jahr 2005 dar. Der Unterschied zum Nahversorgungskonzept ist darin zu sehen, dass in dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept eine Betrachtung aller Sortimentsbereiche (nahversorgungs-, zentren- und nicht zentrenrelevante Sortimente) erfolgt und eine Funktionszuweisung und Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche vorgenommen wird. Das Konzept bildet auch die Grundlage für die Abstimmung mit der Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Velbert ist durch die Beschlüsse des Rates vom 17. Juni 2008, 31. März 2009 und 11. Dezember 2012 geändert worden. Diese Beschlüsse sind bei der Anwendung des Konzeptes zu berücksichtigen:
Position: Fachbereichsleitung Stadtentwicklung, Abteilungsleitung Bauleitplanung und Denkmalschutz
Abteilung: Bauleitplanung und Denkmalschutz, Thomasstr. 1, 42551 Velbert Fachbereich: Stadtentwicklung, Thomasstr. 1, 42551 Velbert