Familiengerichtshilfe
Im Fall einer Trennung oder Scheidung werden Eltern unter angemessener Beteiligung der betroffenen Kinder oder Jugendlichen bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der elterlichen Verantwortung von uns unterstützt. Das gemeinsam mit Ihnen erarbeitete Konzept kann auch als Grundlage für einen Vergleich oder eine gerichtliche Entscheidung im familiengerichtlichen Verfahren dienen. Falls Sie entsprechenden Beratungsbedarf haben, können Sie sich an unsere Fachkräfte wenden.
Das Jugendamt unterstützt nach § 50 Abs. I SGB VII das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen, mit dem Ziel, alle Hilfemöglichkeiten zur Stärkung der Erziehungssituation auszuschöpfen.
- Wir beraten Sie, wenn ein Elternteil die alleinige elterliche Sorge beantragen möchte.
- Sie erhalten Unterstützung, wenn Sie den Umgang mit dem Kind gerichtlich regeln möchten.
- Das Familiengericht wird durch uns über die angebotenen Hilfen und die Gesprächsergebnisse informiert..
- Wir begleiten Sie und erarbeiten gemeinsam Lösungen.
Kontakt Tagesdienst: 02051/26-2924