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Wappen der Stadt Velbert
Grundschule Kastanienallee

Schulen

In Velbert gibt es 13 städtische Grundschulen, davon eine katholische und eine evangelische, eine Hauptschule, eine Realschule, drei Gymnasien, zwei städtische Gesamtschulen, ein Förderzentrum mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache und eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Außerdem gibt es das Berufskolleg Niederberg und das Berufskolleg Bleibergquelle sowie vier weitere Schulen privater Schulträger.

Das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen einfach erklärt:

Broschüre des NRW-Ministeriums für Schule und Weiterbildung

Informationen zu den weiterführenden Schulen in Velbert für Eltern: Bildungsbroschüre - Informationen zu den weiterführenden Schulen in Velbert

Ein Überblick über die Velberter Schulen

Regenbogenschule Städt. Gem. -Grundschule
Wielandstraße 8 – 10
42553 Velbert

Tel.: 02053/422 880
Fax: 02053/422 88 20
E-Mail: 106744@schule.nrw.de
Internet: http://www.regenbogenschule-velbert-neviges.de


Städt. Ev. -Grundschule Velbert-Neviges
Ansembourgallee 1 – 3
42553 Velbert

Tel.: 02053/424 290
Fax: 02053/424 29 20
E-Mail: 106732@schule.nrw.de
Internet: http://www.egs-velbert.de


Städt. Gem. -Grundschule Bergische Straße
Bergische Straße 15
42549 Velbert

Tel.: 02051/802360
Fax: 02051/8023629
E-Mail: 192302@schule.nrw.de
Internet: http://www.ggs-bergischestr.de


Städt. Gem. -Grundschule Birth
von-Humboldt-Straße 52
42549 Velbert

Tel.: 02051/259 290
Fax: 02051/259 29 19
E-Mail: 106884@schule.nrw.de
Internet: http://www.gs-birth.de


Städt. Gem. -Grundschule Max & Moritz - Primarstufe -
Hüserstraße 40
42555 Velbert

Tel.: 02052/839 90
Fax: 02052/839 918
E-Mail: 106653@schule.nrw.de
Internet: http://www.max-moritz-schule.de

Gebäude Nierenhof
Balkhauser Weg 16c
42555 Velbert
Tel.: 02052/9271-0


Städt. Gem. -Grundschule Nordstadt
Am Schwanefeld 19a
42551 Velbert

Tel.: 02051/805 150
Fax: 02051/805 15 16
E-Mail: 106902@schule.nrw.de
Internet: https://www.ggs-nordstadt-velbert.com/


Städt. Gem. -Grundschule Tönisheide
Kirchstraße 62 – 64 / Nevigeser Straße 231
42553 Velbert und Gebäude

Tel.: 02053/969 130
Fax: 02053/969 132
E-Mail: 106756@schule.nrw.de
Internet: http://www.ggs-toenisheide.de

Gebäude Nevigeser Straße 231
42553 Velbert
Tel.: 02053/42664-23


Städt. Gem. -Grundschule Wilhelm-Ophüls-Schule
Frohnstraße 16
42555 Velbert

Tel.: 02052/961 403
Fax: 02052/961 404
E-Mail: 106665@schule.nrw.de
Internet: https://www.wos-velbert.de/


Städt. Gem. -Grundschule Gerhart-Hauptmann-Schule
Bartelskamp 57/59
42549 Velbert

Tel.: 02051/259 280
Fax: 02051/259 28 13
E-Mail: 106951@schule.nrw.de
Internet: http://www.ghs-velbert.de


Städt. Gem. -Grundschule Grünstraße
Grünstraße 33
42551 Velbert

Tel.: 02051/800500
E-Mail: 100184@schule.nrw.de
Internet: ggs-gruenstrasse-velbert.de


Städt. Gem. -Grundschule Kuhstraße
Kuhstraße 46
42555 Velbert

Tel.: 02052/927 13
Fax: 02052/927 147
E-Mail: 106677@schule.nrw.de
Internet: http://www.schule-kuhstrasse.de


Städt. Gem. -Grundschule Kastanienallee
Kastanienallee 23
42549 Velbert

Tel.: 02051/217 05
Fax 02051 / 259070
100088@schule.nrw.de
http://www.ggs-kastanienallee.de


Städt. Kath. -Grundschule Velbert-Neviges, Sonnenschule - Primarstufe -
Goethestr. 41
42553 Velbert

Tel.: 02053/923 260
Fax: 02053/923 261
E-Mail: 106770@schule.nrw.de
Internet: http://www.kgs-neviges.de

Martin-Luther-King-Schule Städt. Gem. –Hauptschule Sekundarstufe 1
Grünstr. 35
42551 Velbert

Tel.: 02051/805 170
Fax: 02051/805 17 15
E-Mail: 139099@schule.nrw.de
Internet: http://www.mlks-velbert.de

 

Städt. Realschule Kastanienallee
Kastanienallee 32
42549 Velbert

Tel.: 02051/808587-0
Fax: 02051/808587-19
E-Mail: 159463@schule.nrw.de
Internet: http://www.rsk-velbert.de/

 

Städt. Gesamtschule Velbert-Mitte
Poststraße 117 / 119
42549 Velbert

Tel.: 02051/299 0
Fax: 02051/299 299
E-Mail: 189297@schule.nrw.de
Internet: http://www.gesamtschulevelbert.de


Städt. Gesamtschule Waldschlösschen
Waldschlösschen 37
42553 Velbert

Tel.: 02053/496 90
Fax: 02053/496 911
E-Mail: 100070@schule.nrw.de
Internet: www.ge-neviges.de 

Städt. Gymnasium Geschwister-Scholl-Gymnasium
von-Humboldt-Str. 54/58
42549 Velbert

Tel.: 02051/605 590
Fax: 02051/664 96
E-Mail: 165633@schule.nrw.de
Internet: http://www.gsgvelbert.de


Städt. Gymnasium Nikolaus-Ehlen-Gymnasium
Friedrich-Ebert-Str. 81
42549 Velbert

Tel.: 02051/419 680
Fax: 02051/955 195
E-Mail: 165621@schule.nrw.de
Internet: http://neg-velbert.de


Städt. Gymnasium Velbert-Langenberg
Panner Straße 34
42555 Velbert

Tel.: 02052/952 50
Fax: 02052/952 530
E-Mail: 165580@schule.nrw.de
Internet: http://www.gymnasium-langenberg.de

 

Förderzentrum Nord für sonderpädagogische Förderung, Beratung und Diagnostik
Hans-Böckler-Straße 25-27
42549 Velbert

Tel.: 02051/259 80
Fax: 02051/259 81 11
E-Mail: schulleitung@foerderzentrum-nord.de
Internet: http://www.foerderzentrum-nord.de


Schule "Am Thekbusch" Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Am Thekbusch 2a
42549 Velbert

Tel.: 02051/419 50
Fax: 02051/419 51 11
Internet: http://www.schule-am-thekbusch.de

 

Berufskolleg Niederberg
Langenberger Str. 120
42551 Velbert

Tel.: 02051/31060
Fax: 02051/310 61 11
E-Mail: info@berufskolleg-niederberg.de
Internet: http://www.berufskolleg-niederberg.de


Berufskolleg Bleibergquelle Schule der Sekundarstufe II mit Fachschule für Sozialpädagogik
Bleibergstr. 145
42551 Velbert

Tel. 02051/ 417 410
Fax 02051/ 417 436
info@bkbleibergquelle.de
http://www.bkbleibergquelle.de​​​​​​​

 

Grundschule Bleibergquelle
Bleibergstraße 139
42551 Velbert

Tel.: 02051/209 350
E-Mail: info@gsbleibergquelle.de
Internet: https://gsbleibergquelle.de/


Christliche Gesamtschule Bleibergquelle
Bleibergstr. 133
42551 Velbert

Tel.: 02051/604 310
Fax: 02051/604 312 50
E-Mail: info@cgbleibergquelle.de
Internet: http://www.cgbleibergquelle.de


Villa Wewersbusch Private Ganztagsschule und Internat
Wewersbusch 15
42555 Velbert

Tel.: 02052/926 62 90
Fax: 02052/926 629 13
E-Mail: kontakt@villawewersbusch.de
Internet: www.villawewersbusch.de


Windrather Talschule Freie Waldorfschule und Berufskolleg für Sozial- und Gesundheitswesen
Panner Str. 24
42555 Velbert

Tel.: 02052/926 40
Fax: 02052/926 411
E-Mail: info@windrather-talschule.de

 

FAQs – Anmeldeverfahren weiterführende Schulen

Verfahren & Schulplatzvergabe

Die Anmeldungen finden an festgelegten Tagen statt - 2026 zwischen dem 23. und 25. Februar.

Wenn eine Schule mehr Anmeldungen erhält als Plätze vorhanden sind, entscheidet die jeweilige Schulleitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben über die Aufnahme.

Kinder, die zunächst keinen Platz an ihrer Wunschschule erhalten, können in einem zweiten Anmeldeverfahren eine alternative Schule wählen. Das zweite Anmeldeverfahren fand 2026 am 9. und 10. März statt.

Die Verordnung des Landes sieht ein zeitgleiches Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen vor. Auf Antrag des Schulträgers kann ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für einzelne Schulformen beantragt werden, wenn für diese Anmeldeüberhänge erwartet werden.

Die Durchführung eines vorgezogenen Anmeldeverfahrens für einzelne Schulformen ist nur nach Genehmigung der Bezirksregierung möglich. Nach Fertigstellung und Umzug der Gesamtschule Waldschlösschen hat der Schulträger nach Beschluss des Rates der Stadt Velbert das gleichgezogenen Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2026/27 durchgeführt.

Das Losverfahren ist im Rahmen der Verordnung des Schulministeriums ein Kriterium zur Aufnahme und somit auch in der Vergangenheit Bestandteil des Anmeldeverfahrens gewesen. Denn nur so kann die Vergabe für die Schulplätze an der weiterführenden Schule gerecht aufgeteilt werden. Daran ändern auch Einzelfälle nichts, in denen individuellen Wünschen nicht nachgekommen werden kann. Beim Losverfahren haben alle Kinder die gleiche Chance.

Die Aufnahme an den Schulen ist eine innere Schulangelegenheit, über die die Schulleitung entscheidet. Die Schulleitung nutzt hierfür die vorgegebenen Kriterien der Landesverordnung.

Bei weiterführenden Schulen ist der Wohnort kein entscheidendes Aufnahmekriterium. Wenn mehr Anmeldungen eingehen als Plätze vorhanden sind, führt die jeweilige Schulleitung ein Auswahlverfahren im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch. Daher kann es vorkommen, dass auch Kinder aus der direkten Umgebung keinen Platz an der gewünschten Schule erhalten.

Ja. Die Aufnahme erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen. Eine Ablehnung allein aufgrund des Wohnortes ist nicht zulässig.

Der Rat der Stadt kann festlegen, dass zunächst gemeindeeigene Kinder an den Schulen aufgenommen werden. Die Festlegung ist aber nur für die Kinder aus den Städten möglich, in denen eine Schule der entsprechenden Schulform vorhanden ist. Wülfrath beispielsweise hat keine eigene Gesamtschule. Daher muss Velbert Kinder aus Wülfrath gleichberechtigt aufnehmen.

Geschwisterkinder haben keinen automatischen Anspruch auf einen Schulplatz an der gleichen Schule wie ihre Geschwister. Die Aufnahme erfolgt nach den geltenden Kriterien und Kapazitäten der jeweiligen Schule. Wenn die Nachfrage die verfügbaren Plätze übersteigt, können auch Geschwisterkinder im Rahmen des Auswahlverfahren abgelehnt werden.

Zuständigkeiten

Die Schulverwaltung der Stadt Velbert ist für die äußeren Schulangelegenheiten verantwortlich (Gebäude, Ausstattung, Schulentwicklungsplanung etc.), während die Bezirksregierung für die inneren Schulangelegenheiten zuständig ist (Lehrinhalte, schulorganisatorische Entscheidungen etc.).

Mit dem ablehnenden Bescheid der Wunschschule werden die Schulen benannt, an denen ein weiteres Anmeldeverfahren durchgeführt wird. Mit dem zweiten Anmeldeverfahren bekommen alle angemeldeten Kinder einen Schulplatz.

Zahlen & Kapazitäten in Velbert

Im ersten Anmeldeverfahren haben 83 Kinder aus Velbert keinen Platz an ihrer Wunschschule erhalten. Im zweiten Anmeldeverfahren haben alle Kinder, die sich an den Schulen mit freien Kapazitäten angemeldet haben, einen Schulplatz erhalten.

Im Rahmen des Anmeldeverfahrens wurden zwei Mehrklassen für das Schuljahr 2026/27 gebildet.

Das Nikolaus-Ehlen-Gymnasium konnte alle angemeldeten Kinder aufnehmen, da in Abstimmung mit der Schulaufsicht eine zusätzliche Klasse eingerichtet wurde. So konnten Kinder berücksichtigt werden, die am Geschwister-Scholl-Gymnasium zunächst keinen Platz erhalten hatten. Zudem wurde für die Realschule Kastanienallee eine zusätzliche Klasse eingerichtet.

Ja, der Schulträger ist verpflichtet allen Schülerinnen und Schülern einen entsprechenden Schulplatz anzubieten und kommt dieser Verantwortung Jahr für Jahr nach.