Abstimmungsrecht
Es gelten die Voraussetzungen der Landtagswahl. Danach ist bei einer Volksabstimmung eintragungs- und stimmberechtigt, wer am Tag der Eintragung bzw. der Abstimmung:
- Deutsche bzw. Deutscher ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens dem 16. Tag vor der Eintragung bzw. der Abstimmung in Nordrhein-Westfalen seine Hauptwohnung hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.