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Wappen der Stadt Velbert
Haupteingang Rathaus

Fassaden- und Wohnumfeldprogramm Neviges

Es ist soweit – auch für das Stadterneuerungsgebiet Neviges gibt es ab sofort die Möglichkeit, dass Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer ihre Häuser mit finanzieller Unterstützung durch Fördermittel des Bundes und des Landes NRW in neuem Glanz erscheinen lassen können.

Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtige oder auch Mieterinnen und Mieter einer Immobilie im Stadterneuerungsgebiet „Ortszentrum Neviges“ werden finanziell unterstützt, wenn sie ihre Hausfassade renovieren. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen wie Verputzen, Reinigen und Streichen, der Rückbau von Fassadenverkleidungen und die Wiederherstellung ursprünglicher Fassaden. Auch die Entfernung von Graffitis sowie ein Schutzanstrich sind förderfähig. Die Förderung umfasst darüber hinaus auch die Entsiegelung von Flächen, Begrünung von Hof-, Spiel- und Wegefläche, Begrünung von Fassaden und Dächern sowie die Reaktivierung des Bodens zur gärtnerischen Nutzung.

Die Abgrenzung des Stadterneuerungsgebietes „Ortszentrum Neviges“ finden Sie unten unter dem Download „Fassadenprogramm Neviges, Plan“. Viele Immobilien im Stadterneuerungsgebiet Neviges befinden sich ebenfalls im Denkmalbereich Neviges. Bitte beachten Sie bei einer möglichen Antragstellung die damit verbundenen Vorgaben.

Zu den Vorgaben

Informationen zu den Fördervoraussetzungen und dem Antragsverfahren erhalten Interessierte bei der Stadt Velbert, Abteilung 3.3 Stadterneuerung und Umwelt. Das Antragsverfahren ist unkompliziert, melden Sie sich gern für weitere Informationen bei uns!
 

Fassadenprogramm Neviges, Plan April 2021

Richtlinien Fassadenprogramm Neviges 2022

Antragsformular Fassadenprogramm Neviges

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