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Aktuelle Förderungen

NRW-Landtagsabgeordneter Martin Sträßer wirbt für Abruf von Fördermitteln für Sportvereine in Velbert, Wülfrath und Mettmann. Mehr als 8,8 Millionen Euro stellt die Landesregierung NRW für die Sportvereine in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Davon entfallen 7,56 Millionen Euro auf die Förderung der Übungsarbeit und 1,25 Millionen Euro auf das Programm "1.000 x 1.000 – Anerkennung für den Sportverein".

Dazu der örtliche Landtagsabgeordnete Martin Sträßer: "Sportvereine tragen wesentlich zur Förderung des Gemeinwesens bei. Sie sind ein wichtiger Ort der Begegnung und ein Stützpfeiler unserer Gesellschaft, unserer Demokratie und unserer Werteorientierung. Daher ist es der Landesregierung ein Anliegen, unsere Sportvereine mit diesen Landesprogrammen zu unterstützen. Gerade Übungsleiterinnen und Übungsleiter tragen mit ihren Ideen und ihrem ehrenamtlichen Engagement in besonderem Maße zur Vielfalt der Sportangebote bei. Und mit dem Programm werden Sportvereine unterstützt, mit neuen Vorhaben einen Beitrag dazu zu leisten, Sport und Bewegung zum Beispiel gezielt im Ganztag, in Kindergärten oder zur Integration und Inklusion einzusetzen."

Sträßer bittet alle Sportvereine in Velbert, Wülfrath und Mettmann zu prüfen, ob mit der finanziellen Unterstützung dieser Programme die Umsetzung einiger Projekte möglich ist.  "Auch kleinere Finanzspritzen können oft viel bewirken", so der CDU-Landtagsabgeordnete. Anträge können ab sofort über das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.

Die Aktion Mensch fördert bei Gruppenreisen für Menschen mit Behinderung und/oder für Kinder und Jugendliche (bis 27 Jahre) die Kosten für Begleitpersonen mit bis zu 80 Euro pro Person und Tag. Nicht gefördert werden Reisen für einen geschlossenen Teilnehmerkreis wie Kindertageseinrichtungen, Schulen, Werkstätten, Wohnheime. Antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen.

https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/lebensbereich-freizeit/ferienreisen

 

Do it yourself oder kurz DIY ist der Begriff, unter dem sich ein breites Spektrum von Aktivitäten des Selbermachens versammelt. Dies mündet in einer immer größeren Zahl an offenen Werkstätten. Die „Anstiftung" fördert solche offenen Werkstätten, wenn Sie von gemeinnützigen Organisationen betrieben werden. Darüber hinaus fördert die Stiftung auch gemeinnützige Gemeinschaftsgartenprojekte, in denen Bewohner*innen zusammen gärtnern, ernten, kochen und essen. Anträge auf Förderung können jeweils formlos von gemeinnützigen Organisationen mit gültigem Freistellungsbescheid gestellt werden.

https://anstiftung.de/foerderung

Die Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement bietet mit der Weiterbildungsreihe „Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co.“ ab dem 06. Mai 206 eine kostenfreie Online-Weiterbildungsreihe für Engagierte, Initiativen, Vorstände und Vereine an. In Webinaren und Online-Workshops vermitteln praxiserfahrene Expertinnen und Experten, wie digitale Tools und KI-Anwendungen wirkungs- und verantwortungsvoll für Engagement und Ehrenamt genutzt werden können.

  • Montag, 15. Juni 2026, 17.00 bis 18.30 Uhr, online Digitale Vereinsorganisation: Tools, die euch voranbringen
    Engagierte stehen häufig vor der Frage, welche digitalen Werk-zeuge ihre Arbeit tatsächlich unterstützen und wo sich passende Lösungen finden lassen. Dieser Online-Workshop stellt einen umfassenden digitalen Werkzeugkasten vor und vermittelt praxisnahe Informationen zu Auswahl, Einsatz und Nutzen im Engagement und Ehrenamt.
    Anmeldung: https://veranstaltungen-landesservicest ... anisation/
  • Montag, 29. Juni 2026, 17.00 bis 18.30 Uhr, online Vereine digital organisieren: Wissen und Kommunikation
    In vielen Vereinen erreichen wichtige Informationen nicht alle Beteiligten und Wissen wird häufig nicht systematisch festgehalten oder weitergegeben. Auch klare Zuständigkeiten und eine strukturierte Dateiablage stellen oft eine Herausforderung dar. Der kostenfreie Workshop zeigt, wie sich Kommunikation und Wissensmanagement mit digitalen Werkzeugen verbessern lassen, Dokumente sinnvoll organisiert werden können und klare Abläufe die Vereinsarbeit spürbar erleichtern.
    Anmeldung: https://veranstaltungen-landesservicest ... anagement/
  • Montag, 14. September 2026, 17.00 bis 18.30 Uhr, online Was ist Künstliche Intelligenz (KI)? Grundlagen für Engagierte
    Künstliche Intelligenz ist zunehmend präsent, wirft im Vereinskontext jedoch oft noch grundlegende Fragen zu Funktionsweise, Nutzen und Einsatzmöglichkeiten auf. Das kostenfreie Webinar bietet einen verständlichen Einstieg in das Thema, beleuchtet Chancen und Risiken und stellt praxisnahe Beispiele für den Einsatz in Engagement und Ehrenamt vor.
    Anmeldung: https://veranstaltungen-landesservicest ... rundlagen/
  • Montag, 28. September 2026, 17.00 bis 19.00 Uhr, online KI im Verein: Smarter planen, entscheiden, zusammenarbeiten
    Der konkrete Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Vereinsalltag wirft häufig Fragen nach sinnvollen Anwendungsmöglichkeiten und der Verlässlichkeit von Ergebnissen auf. Im interaktiven Online-Workshop werden ausgewählte Tools praktisch erprobt, die kritische Bewertung von KI-generierten Inhalten vermittelt und konkrete Hinweise für die Formulierung wirksamer Prompts gegeben.
    Anmeldung: https://veranstaltungen-landesservicest ... p-vereine/
  • Mittwoch, 11. November 2026, 12.00 bis 13.00 Uhr, online KI im Ehrenamt: Datenschutz & Co. im Blick
    Das Webinar vermittelt, welche Informationen nicht in KI-Anwendungen eingegeben werden sollten, welche Regeln sich für die Nutzung empfehlen und was im Hinblick auf Datenschutz und Urheberrecht zu beachten ist. Ergänzend werden praxisnahe Hinweise für einen sicheren Einsatz von KI im Ehrenamt gegeben.
    Anmeldung: https://veranstaltungen-landesservicest ... schutz-ki/

Mit dem Förderprogramm „Moderne Sportstätte NRW“ unterstützt das Land Nordrhein Westfalen Sportvereine dabei, ihre Sportanlagen fit für die Zukunft zu machen. Ziel des Programms ist es, vereinseigene Sportstätten zu modernisieren, funktional aufzuwerten und zeitgemäß auszustatten. So werden nicht nur die Rahmenbedingungen für Training und Wettkampf verbessert, sondern auch nachhaltige, attraktive Orte für Bewegung, Begegnung und gesellschaftlichen Zusammenhalt geschaffen. Das Programm stärkt damit nachhaltig die Sportinfrastruktur in Nordrhein Westfalen und die wichtige Arbeit der Sportvereine vor Ort.

Antragsberechtigt sind Sportvereine in Nordrhein‑Westfalen, die eine Sportstätte besitzen oder für deren Instandhaltung verantwortlich sind, zum Beispiel als Mieter oder Pächter.

Förderprogramm Moderne Sportstätte NRW | Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung teilt mit:

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und die GEMA haben mit Wirkung zum 1. Juli 2026 einen Pauschalvertrag abgeschlossen, der Vereine und Ehrenamtliche bei der Durchführung bestimmter Veranstaltungen finanziell entlasten wird. Ziel ist, das Kosten für die Musiknutzung unter bestimmten Voraussetzungen künftig vom Land übernommen werden. Das Ministerium stellt für die Finanzierung bis einschließlich 2027 drei Millionen Euro zur Verfügung. 

„Ob Sommerfest, Dorffest, Gemeindefest oder Vereinsjubiläum: Wo Ehrenamt Gemeinschaft schafft, werden wir Hürden abbauen. Deshalb heißt es künftig: Music on, Gebühren off. Mit dem neuen GEMA-Pauschalvertrag können wir viele Vereine und Ehrenamtliche in Nordrhein-Westfalen konkret entlasten. Gerade kleinere Vereine werden davon profitieren, dass künftig mehr Geld für die eigentliche Vereinsarbeit eingesetzt werden kann und weniger in Gebühren fließt“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

Yvonne Pietsch, Lead Commercial Partnerships bei der GEMA, ergänzt: „Mit dem neuen Pauschalvertrag setzen wir gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen ein starkes Zeichen für das Ehrenamt. Musik bringt Menschen zusammen, schafft Gemeinschaft und bereichert das gesellschaftliche Leben vor Ort. Gleichzeitig sorgt die Vereinbarung dafür, dass die Urheberinnen und Urheber der Musik für die Nutzung ihrer Werke angemessen vergütet werden. So schaffen wir spürbare Entlastung für Vereine und stärken zugleich die kulturelle Vielfalt und das ehrenamtliche Engagement in Nordrhein-Westfalen. Wir freuen uns, diesen Weg gemeinsam mit dem Land zu gehen.“

Von der Vereinbarung profitieren gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, deren Arbeit überwiegend ehrenamtlich getragen wird. Der Pauschalvertrag gilt für bestimmte Veranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, sofern diese vorab bei der GEMA angemeldet werden und die festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Jede berechtigte Organisation kann bis zu vier Veranstaltungstage pro Kalenderjahr über den Vertrag abrechnen. Die Anmeldung erfolgt über das Onlineportal der GEMA. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und die GEMA haben zudem vereinbart, zu prüfen, ob und in wie weit auch Karnevals- und Schützenfestumzüge in den Rahmenvertrag aufgenommen werden können.  

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragsstellung finden sich auf der Website: https://www.gema.de/de/musiknutzer/kampagnen/ehrenamtliche-vereine-in-nrw