NRW-Landtagsabgeordneter Martin Sträßer wirbt für Abruf von Fördermitteln für Sportvereine in Velbert, Wülfrath und Mettmann. Mehr als 8,8 Millionen Euro stellt die Landesregierung NRW für die Sportvereine in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Davon entfallen 7,56 Millionen Euro auf die Förderung der Übungsarbeit und 1,25 Millionen Euro auf das Programm "1.000 x 1.000 – Anerkennung für den Sportverein".
Dazu der örtliche Landtagsabgeordnete Martin Sträßer: "Sportvereine tragen wesentlich zur Förderung des Gemeinwesens bei. Sie sind ein wichtiger Ort der Begegnung und ein Stützpfeiler unserer Gesellschaft, unserer Demokratie und unserer Werteorientierung. Daher ist es der Landesregierung ein Anliegen, unsere Sportvereine mit diesen Landesprogrammen zu unterstützen. Gerade Übungsleiterinnen und Übungsleiter tragen mit ihren Ideen und ihrem ehrenamtlichen Engagement in besonderem Maße zur Vielfalt der Sportangebote bei. Und mit dem Programm werden Sportvereine unterstützt, mit neuen Vorhaben einen Beitrag dazu zu leisten, Sport und Bewegung zum Beispiel gezielt im Ganztag, in Kindergärten oder zur Integration und Inklusion einzusetzen."
Sträßer bittet alle Sportvereine in Velbert, Wülfrath und Mettmann zu prüfen, ob mit der finanziellen Unterstützung dieser Programme die Umsetzung einiger Projekte möglich ist. "Auch kleinere Finanzspritzen können oft viel bewirken", so der CDU-Landtagsabgeordnete. Anträge können ab sofort über das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.
Über den „Young Impact Fund - Handeln JETZT! fördern die Naturfreundejugend, die BUNDjugend und die Naturschutzjugend (NAJU) Projekte junger Menschen für biologische Vielfalt, Klimaschutz und die Klimagerechtigkeit. Ob Blühwiese, Schulgarten, Upcycling- oder Theaterprojekt - den Formaten sind hierbei keine Grenzen gesetzt. Gruppen von mindestens zwei Personen (unter 27 Jahren; auch Schulklassen o.ä. sind zugelassen) können bis zu 500 Euro Projektgeld zur Umsetzung ihrer Ideen erhalten. Eine regionale Jury entscheidet dreimal jährlich, welche Projekte Geld bekommen. Neben dem 30. März sind weitere Stichtage zur Einreichung der 30. Juli und der 30. November. Der Young Impact Fund läuft bis 2028.
Auch in diesem Jahr ist die nebenan.de Stiftung auf der Suche nach Projekten und Initiativen, die sich für lebenswerte Nachbarschaften einsetzen und das gesellschaftliche Miteinander stärken. Bis zum 25. Juli 2025 können sich nachbarschaftliche Initiativen und Projekte aus ganz Deutschland bewerben und bis zu 5.000 Euro gewinnen. Von inklusiver Nachbarschaftshilfe über gemeinschaftliches Gärtnern bis hin zu Begegnungsprojekten zwischen älteren und jüngeren Menschen – der Deutsche Nachbarschaftspreis zeichnet nachbarschaftliches Engagement aus allen Lebensbereichen aus.
Unter dem Motto „Gemeinsam für die Natur – Jugendliche gestalten Zukunft!" geht der bundesweite Jugend-Naturschutzpreis des Bundesamts für Naturschutz (BfN) in die nächste Runde. Wer sich für die Natur einsetzt, spannende Vorhaben umgesetzt hat – ob praktisch, kreativ, digital oder wissenschaftlich –, kann sich bewerben. Beteiligen können sich Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 13 und 21 Jahren als Einzelperson oder in der Gruppe. Insgesamt werden 10.000 Euro Preisgeld an die überzeugendsten Ideen übergeben. Honoriert werden ca. 5 Projekte. Frist: 05.09.2025!
Die Aktion Mensch fördert bei Gruppenreisen für Menschen mit Behinderung und/oder für Kinder und Jugendliche (bis 27 Jahre) die Kosten für Begleitpersonen mit bis zu 80 Euro pro Person und Tag. Nicht gefördert werden Reisen für einen geschlossenen Teilnehmerkreis wie Kindertageseinrichtungen, Schulen, Werkstätten, Wohnheime. Antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen.
https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/lebensbereich-freizeit/ferienreisen