Position: Erzieherische Hilfen; Kinderschutz nach § 8 a SGB VIII, Eingliederungshilfe nach § 35a SGBVIII und Fachberatung; Unbegleitete minderj. Flüchtlinge
Soziale Dienste im Stadthaus, Oststr. 38, 42551 Velbert
Im deutschen Asylverfahren gelten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren als minderjährig. Reisen diese aus einem Nicht-EU-Ländern ohne Begleitung einer für sie verantwortlichen erwachsenen Betreuungsperson in einen Mitgliedsstaat der EU ein oder werden dort ohne Begleitung zurückgelassen, gelten sie als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die nach Deutschland einreisen und der Stadt Velbert zugewiesen sind, werden nach ihrem Bedarf entsprechend ambulant oder stationär vom städtischen Jugendhilfedienst Velbert unterstützt. Die wichtigsten Schutzmaßnahmen nach deutschem Recht sind die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII und die Bestellung eines Vormundes nach den §§ 1693, 1773 BGB, da die im Ausland lebenden oder verstorbenen Eltern die elterliche Sorge meist nicht ausreichend ausüben können.
Position: Erzieherische Hilfen; Kinderschutz nach § 8 a SGB VIII, Eingliederungshilfe nach § 35a SGBVIII und Fachberatung; Unbegleitete minderj. Flüchtlinge
Soziale Dienste im Stadthaus, Oststr. 38, 42551 Velbert
Position: Städtischer Jugendhilfedienst - Erzieherische Hilfen, Kinderschutz nach § 8 a SGB VIII, Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
Soziale Dienste im Stadthaus, Oststr. 38, 42551 Velbert