Unbegleitete minderjährige Ausländer
Im deutschen Asylverfahren gelten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren als minderjährig. Reisen diese aus einem Nicht-EU-Ländern ohne Begleitung einer für sie verantwortlichen erwachsenen Betreuungsperson in einen Mitgliedsstaat der EU ein oder werden dort ohne Begleitung zurückgelassen, gelten sie als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Unbegleitete minderjährige Ausländer, die nach Deutschland einreisen und der Stadt Velbert zugewiesen sind, werden nach ihrem Bedarf entsprechend ambulant oder stationär vom städtischen Jugendhilfedienst Velbert unterstützt. Die wichtigsten Schutzmaßnahmen nach deutschem Recht sind die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII und die Bestellung eines Vormundes nach den §§ 1693, 1773 BGB, da die im Ausland lebenden oder verstorbenen Eltern die elterliche Sorge meist nicht ausreichend ausüben können.
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