Bekanntmachungen
- Der Tag des Bürgerentscheides (Abstimmungstag) und der Text der zur Entscheidung zu bringenden Frage werden unmittelbar nach dem entsprechenden Ratsbeschluss veröffentlicht.
- Die Bekanntmachung über das Recht zur Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis erfolgt spätestens am 24. Tag vor dem Abstimmungstag.
- Die Abstimmungsbekanntmachung muss spätestens am 6. Tag vor dem Abstimmungstag erfolgen. Gleichzeitig werden Ort und Zeit des Zusammentritts der Briefabstimmungsvorstände bekannt gemacht.
- Die Veröffentlichung des Ergebnisses des Bürgerentscheides erfolgt nach der entsprechenden Feststellung durch den Rat.