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Koordinierungsstelle ehrenamtliche Vormundschaften / Pflegschaften für Minderjährige

Die Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften / Pflegschaften für Minderjährige ...

  • Informiert über die Rolle als ehrenamtlicher Vormund / Pflegerin bzw. Pfleger
  • Schult Interessierte zu den Aufgaben und Pflichten 
  • Berät und unterstützt den ehrenamtlichen Vormund in Ausübung seines Amtes
  • Fördert den Austausch von ehrenamtlichen Vormündern

Die Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften unterstützt das Familiengericht bei der Suche nach einem passenden Vormund. Das Kind / der Jugendliche hat das Recht dem Vorschlag eines Vormundes zuzustimmen oder abzulehnen. Dies ist gesetzlich festgelegt. Gibt es eine interessierte Person, die bereit ist eine ehrenamtliche Vormundschaft / Pflegschaft zu übernehmen, unterstützt und moderiert die Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften das Kennenlernen beider. 

Informationsveranstaltung im November

  • Wann? Mittwoch, 8. November, um 17 Uhr
  • Wo? Jugendzentrum Villa B (Höferstraße 37)
  • Wer?  Interessierte Bürgerinnen und Bürger
  • Hinweis: Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. 

Ehrenamtliche Vormundschaften für Minderjährige

Ehrenamtliche Vormundschaften für Minderjährige sind in der Öffentlichkeit noch nicht sehr bekannt. Ein ehrenamtlicher Vormund hat die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Amts-, Vereins- oder Berufsvormund und im Unterschied dazu meist nur die Verantwortung für einen Jugendlichen oder ein Kind. Man spricht dann von einer Einzelvormundschaft. Dabei kann der ehrenamtliche Vormund sowohl aus dem Kreis der Familie kommen als auch erst einmal eine fremde Person sein.

Ein ehrenamtlicher Vormund mit einer Einzelvormundschaft hat im Allgemeinen mehr Zeit und eine persönliche Motivation einen Jugendlichen oder ein Kind zu begleiten und rechtlich zu vertreten als ein Amts-, Vereins- oder Berufsvormund es zeitlich überhaupt leisten kann.

Das Kind / der Jugendliche wird als "Mündel" bezeichnet, wenn sie einen Vormund brauchen, weil die Eltern – aus sehr unterschiedlichen Gründen -  nicht das Sorgerecht ausüben können. Wird ein ehrenamtlicher Vormund aus dem Familien- oder Verwandtschaftskreis vorgeschlagen, kennt das Mündel die Person meist gut.

Aufgaben als ehrenamtlicher Vormund

Die Übernahme einer Vormundschaft / Pflegschaft für Minderjährige bietet Ihnen genau das. Diese Aufgabe können Bürgerinnen und Bürger, Pflegeeltern oder Verwandte übernehmen.

Eine ehrenamtliche Vormundschaft / Pflegschaft für Minderjährige wird vom Gesetzgeber mit Vorrang behandelt, wenn es dem Wohl des Kindes / Jugendlichen dient und die Person für die Übernahme eines solchen Amtes  geeignet ist.

Dabei steht das Kind / der Jugendliche im Mittelpunkt der Entscheidungen, seine Rechte sind zu wahren und es ist in allen Belangen altersgemäß zu beteiligen.

Als ehrenamtlicher Vormund beziehungsweise Pflegerin oder Pfleger sorgen Sie für eine...

  • kindgerechte Unterbringung
  • schulische Betreuung
  • medizinische Versorgung
  • rechtliche Vertretung

Voraussetzungen

Ein ehrenamtlicher Vormund zu sein ist eine vielfältige und anspruchsvolle Aufgabe mit der Sie nicht alleine gelassen werden. Die Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften / Pflegschaften bietet Interessierten Informationen und schult sie in Vorbereitung auf das Amt. In einem persönlichen Gespräch erfahren Sie mehr zu den inhaltlichen Aufgaben, Ihrer Rolle als rechtliche Vertretung und den möglichen Herausforderungen.

Ansprechpersonen:

Stadt Velbert, Fachbereich Jugend und Familie
Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften/Pflegschaften für Minderjährige
Beratungshaus
Friedrichstr. 293
42551 Velbert

Koordinatorin für ehrenamtliche Vormundschaften/Pflegschaften für Minderjährige
Marion Trog-Siebert
Telefon: 02051/8009771
E-Mail: marion.trog-siebert@velbert.de

 

Weitere Informationen: