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Haupteingang Rathaus

Kommunalwahlen

Die nächste Kommunalwahl findet am 14. September 2025 statt.

Allgemeine Informationen

Unter Kommunalwahl versteht man eine politische Wahl in Gebietskörperschaften sowie den Bezirken der Stadtstaaten, also insbesondere in Städten, Gemeinden oder Landkreisen. Ebenfalls als Kommunalwahl werden die Wahlen zu Vertretungsgremien von Regionalverbänden, Landschaftsverbänden oder ähnlichen Zusammenschlüssen bezeichnet, sofern die Vertretungsgremien nicht indirekt bestimmt werden.

Die Kommunalwahlen dienen zur Bestimmung von Volksvertretern und -vertreterinnen in kommunalen Gemeinde- oder Stadträten oder bei Direktwahlen zur Wahl der Person des Bürgermeisters bzw. der Bürgermesiterin oder Landrats bzw. der Landrätin. Daneben werden Vertreter und Vertreterinnen in Bezirksversammlungen, Bezirkstagen, Bezirksvertretungen oder Ähnlichem sowie Ortsbeiräte gewählt.
Gemeinsam mit den Kommunalwahlen finden vielfach andere Wahlen (wie die zu Ausländerbeiräten oder Seniorenbeiräten) sowie Volksabstimmungen statt.

Das Kommunalwahlrecht in Nordrhein-Westfalen wird durch mehrere Bestimmungen geregelt, darunter das Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) und das Kommunalwahlordnung. Hinzu kommt das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie aus dem Jahre 2013.
Im Land Nordrhein-Westfalen werden gem. § 1 Abs. 1 Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) bei den Kommunalwahlen die Vertretungen (Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte) und die Obersten Verwaltungsbeamten (Landräte und Oberbürgermeister) gewählt.