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Wappen der Stadt Velbert
Haupteingang Rathaus

Wahlrecht

Zur Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland sind alle Deutschen und Unionsbürger beziehungsweise Unionsbürgerinnen wahlberechtigt, die am Wahltage

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind auf Antrag darüber hinaus alle im übrigen Ausland lebenden volljährigen Deutschen (sog. Aulandsdeutsche) sofern sie

  • nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung hatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnisses in Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Die Gründe sind mit dem Antrag darzustellen bzw. zu beschreiben.

Für die drei Monatsfrist wird auch eine Wohnung oder ein Aufenthalt in der ehemaligen DDR oder in Ost-Berlin vor Wirksamwerden des Beitritts zur Bundesrepublik zu berücksichtigt.

Der notwendige Antrag kann über die deutschen Botschaften in den jeweiligen Ländern, über den Bundeswahlleiter (hier auf per Internet-Download) oder die unten angeführten Kontakte bezogen werden.
Der ausgefüllte Antrag ist an das "Wahlamt der Stadt Velbert, Thomasstraße 1, 41551 Velbert" zu senden.

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