Das Wahlrecht darf nur einmal und persönlich ausgeübt werden.
Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können frei entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht in Velbert oder in ihrem Heimatland ausüben möchten.
Wenn sie ihr Wahlrecht in Velbert ausüben wollen, muss hierfür ein formeller Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Dies gilt jedoch nur für die erste Teilnahme an einer Europawahl in Deutschland. In allen nachfolgenden Europawahlen erfolgt der Entrag in das Wählerverzeichnis von Amts wegen. Sollten Sie also bereits bei einer zurückliegenden Europawahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben, ist daher eine erneute Antragstellung nicht erforderlich.