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Wappen der Stadt Velbert
Haupteingang Rathaus

Volksabstimmung

Die nordrhein-westfälische Landesverfassung sieht drei Elemente vor, über die die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar Einfluss auf den demokratischen Willensbildungsprozess im Land nehmen können:

Ziel einer Volksinitiative ist, dass sich der Landtag mit einem politischen Sachthema oder Gesetzentwurf befassen muss. Dabei ist die Unterzeichnung (Unterstützung) der Volksinitiative durch mindestens 0,5 % der stimmberechtigten Deutschen in NRW (ca. 66.000 Unterschriften) Voraussetzung.

Ziel eines Volksbegehrens ist der Erlass, Aufhebung oder Änderung eines Gesetzes durch den Landtag NRW.
Dabei ist die Unterzeichnung (Unterstützung) durch mindestens 8 % der stimmberechtigten Deutschen in NRW (ca. 1 Millionen Unterschriften) Voraussetzung.

Ziel eines Volksentscheides ist die Abstimmung über ein vom Landtag NRW nicht verabschiedetes Gesetz.
Dabei entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern diese Mehrheit mind. 15 % der Stimmberechtigten (ca. 2 Millionen Stimmen) beträgt. Bei Stimmengleichheit ist der Volksentscheid nicht erfolgreich. Sofern es sich um ein Gesetz handelt, das die Änderung der Landesverfassung bewirkt, ist das Gesetz angenommen, wenn sich mind. 50 % der Stimmberechtigten am Volksentscheid beteiligen und mind. 2/3 der Abstimmenden dem Gesetzentwurf zustimmen.