Position: Stabsstelle Klimaschutz
Stabsstelle: Stabsstelle Klimaschutz, Thomasstr. 1, 42551 Velbert
Bis zum Jahr 2021 werden in Nordrhein-Westfalen für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne aktualisiert. Ziel der neuen Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure zu erfassen und abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen.
Diesen Plänen wird neben einem 10jährlichen und einem 100jährlichen Hochwasser auch ein statistisch 1.000jährliche Hochwasserereignis zugrunde gelegt. Die Pläne gehen somit über die Bereiche der förmlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete hinaus.
Grundlage dafür ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist. Die Zielsetzung der Richtlinie wurde von der Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) übernommen (in Kraft seit 1. März 2010).
Die vorläufige Risikobewertung ist – ebenso wie alle anderen Umsetzungsschritte der EG-HWRM-RL – alle 6 Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben. Für ausgewiesene Risikogebiete sind anschließend Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten zu erarbeiten sowie ein Hochwasserrisikomanagementplan zu erstellen.
Beide Kartentypen beinhalten Informationen für Hochwasserszenarien unterschiedlicher Wahrscheinlichkeiten. Die Szenarien sind für folgende Wahrscheinlichkeiten gerechnet worden:
Dabei informieren Hochwassergefahrenkarten über das Ausmaß möglicher Überflutungen, d.h. über Ausdehnung, Strömungsgeschwindigkeiten und Wassertiefen. Hochwasserrisikokarten liefern Aussagen über mögliche nachteilige Auswirkungen des Hochwassers für potentiell betroffene Einwohner, wirtschaftliche Tätigkeiten sowie Natur, Sach- und Kulturgüter.
Für das Velberter Stadtgebiet sind der Deilbach und der Hardenberger Bach als Risikogewässer klassifiziert worden. Diese Einstufung resultiert daraus, dass bei den Hochwasserszenarien HQ100 und HQextrem in Langenberg und Neviges erhebliche Schäden zu befürchten sind. In Langenberg würde bereits bei einem HQ100 vor allem der Ortskern betroffen sein. In Neviges besteht bei einem HQ100 keine Betroffenheit, bei einem HQextrem wären aber auch hier im Ortskern und im Gewerbegebiet im Bereich Donnenberger Straße Überflutungen möglich.
Die Stadt Velbert hat im Jahr 2020 damit begonnen, Hochwasserrisikomanagementpläne für die Risikogewässer Deilbach und Hardenberger Bach zu aktualisieren. Der erste Schritt ist die Erarbeitung und Abstimmung von Maßnahmen mit den wesentlichen Akteuren (z.B. Bergisch-Rheinischer Wasserverband, Untere Wasserbehörde, Stadtwerke, Feuerwehr,..). Die Koordination der Erarbeitung und Umsetzung des Managementplanes erfolgt durch die Technischen Betriebe Velbert.
Bis Ende 2020 wurde der Managementplan mit der Bezirksregierung Düsseldorf abgestimmt, sodass derzeit die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt. Folgende wesentliche Maßnahmen sind im derzeitigen Entwurf des Managementplanes vorgesehen:
Am 03.09.2014 hat in Langenberg eine Informationsveranstaltung zu den Themen Überschwemmungsgebiete und Hochwasserrisikomanagement stattgefunden. Die auf dieser Veranstaltung gehaltenen Vorträge der Vertreter der Bezirksregierung Düsseldorf (Herr Ufer) und der Stadt Velbert (Herr Hubben) können hier als PDF-Datei heruntergeladen werden:
Position: Stabsstelle Klimaschutz
Stabsstelle: Stabsstelle Klimaschutz, Thomasstr. 1, 42551 Velbert