In Nordrhein-Westfalen sind von den rund acht Millionen Wohnungen nur etwa 100.000 barrierefrei. Durch den demografischen Wandel wird der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum ansteigen. Das Land Nordhein-Westfalen hat daher im Jahr 2006 das so genannte "investive Bestandsförderprogramm" aufgelegt. Dieses Förderangebot soll dazu beitragen, dass ein differenziertes Wohnungsangebot im Bestand insbesondere für ältere und auch pflegebedürftige Menschen geschaffen wird, damit diese langfristig in ihren Wohnungen und ihrem Wohnumfeld wohnen bleiben und dort ambulant gepflegt werden können.
Förderfähig sind bauliche Maßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden, unabhängig davon, ob sich darin Miet- oder Eigentumswohnungen befinden oder das Wohngebäude ein Eigenheim ist, sowie Maßnahmen auf dem zugehörigen Grundstück. Die Wohngebäude dürfen über nicht mehr als vier Vollgeschosse verfügen. Es gibt Ausnahmen für Wohngebäude in Innenstädten und Innenstadtrandlagen. Förderfähig sind nur Wohnungen, deren Wohnfläche größer als 34 Quadratmeter ist.
Gefördert werden auch Maßnahmen und Maßnahmenbündel, die nur einzelne Elemente der DIN 18040-2 umsetzen. Abweichungen sind auch möglich, wenn eine DIN-gerechte Ausführung nicht komplett und in allen Teilbereichen umgesetzt werden kann, weil Vorgaben der Norm technisch nicht umsetzbar oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu erreichen sind.Maßnahmen, die bereits begonnen worden sind, hierzu zählt bereits der Abschluss von Leistungs- oder Lieferungsverträgen, werden nicht mehr gefördert. Ziel der Förderung ist die Umsetzung der Barrierefreiheit im Sinne der DIN 18040-2.