Position: Städtischer Jugendhilfedienst - Erzieherische Hilfen, Kinderschutz nach § 8 a SGB VIII, Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
Soziale Dienste im Stadthaus, Oststr. 38, 42551 Velbert
Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch eine psychiatrische Erkrankung beeinträchtigt ist.
Das Jugendamt ist Träger von Rehabilitationsmaßnahmen, gemäß §35a SGB VIII, in Form von Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche oder die davon bedroht sind. Liegt eine entsprechende Diagnostik vom Kinder- und Jugendpsychiater vor, prüft das Jugendamt, ob eine Teilhabebeeinträchtigung aufgrund der psychiatrischen Erkrankung vorliegt. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Beantragung von ambulanten, stationären oder teilstationären Hilfen wie z. B. Autismustherapie, Heilpädagogik und Schulbegleitung.
Position: Städtischer Jugendhilfedienst - Erzieherische Hilfen, Kinderschutz nach § 8 a SGB VIII, Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
Soziale Dienste im Stadthaus, Oststr. 38, 42551 Velbert
Position: Städtischer Jugendhilfedienst - Erzieherische Hilfen, Kinderschutz nach § 8 a SGB VIII, Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
Soziale Dienste im Stadthaus, Oststr. 38, 42551 Velbert
Position: Erzieherische Hilfen; Kinderschutz nach § 8 a SGB VIII, Eingliederungshilfe nach § 35a SGBVIII und Fachberatung; Unbegleitete minderj. Flüchtlinge
Soziale Dienste im Stadthaus, Oststr. 38, 42551 Velbert