Jugendhilfe im Strafverfahren
Ziel des Jugendstrafrechtes ist es, junge Menschen, die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, zu befähigen, sich positiv zu entwickeln.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren steht allen Jugendlichen (im Alter zwischen 14-18 Jahren) und deren Erziehungsberechtigten und Heranwachsenden (im Alter von 18-21 Jahren) zur Seite, die mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind. Die JuHiS wird durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Gerichte über ein Ermittlungs- oder Strafverfahren informiert.
- Beratung und Begleitung von Jugendlichen und jungen Volljährigen im Strafverfahren als neutrale Instanz
- Wir bringen persönliche, soziale und erzieherische Gesichtspunkte der Jugendlichen und jungen Volljährigen in das Verfahren mit ein und regen erzieherische Maßnahmen an.
- Teilnahme an polizeilichen Vernehmungen (sofern gewünscht) und an Verhandlungen
- Vermittlung und Überprüfung von Auflagen wie z. B. Sozialstunden, Trainingskurse und Schadenswiedergutmachung
- Wir initiieren und begleiten Betreuungsweisungen.
- Mitwirkung in Diversionsverfahren (vorgerichtliche Verfahren) und bei Haftangelegenheiten
- Wir kooperieren mit Institutionen wie Polizei, Staatsanwaltschaft und verschiedenen Beratungsstellung, wie Stadtteilzentren, Jugendberufsberatung und Suchtberatung.
Kontakt Tagesdienst: 02051/26-2924