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Wappen der Stadt Velbert

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Velbert ist bemüht, ihre Internetpräsenz im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten der Domain www.velbert.de.

Methodik

Diese Erklärung basiert auf einem Prüfbericht, zur Verfügung gestellt durch die Überwachungsstelle für Barrierefreiheit.IT.NRW.
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Domain www.velbert.de ist teilweise mit den Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen vereinbar.

Die erreichte Bewertung nach WCAG/BITV ist: nicht konform.

Nachfolgende Inhalte sind aus verschiedenen Gründen (unten aufgeführt) derzeit nicht barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte:

Allgemeiner Hinweis: Wir bemühen uns derzeit um eine Behebung der noch bestehenden Barrieren.

  • Videos sind unter www.velbert.de nur teilweise zu finden. Diese werden auf dem städtischen YouTube Kanal unter www.youtube.com/@stadtvelbert2380/videos veröffentlicht und vereinzelt auf velbert.de integriert. Aktuell liegen teilweise keine synchronen Untertitel oder Textalternativen für die Videos vor.
  • Teilweise eingebundene Dokumente, wie PDF-Dateien
  • Karten, Pläne, Luftbilder
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von velbert.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen
  • Deutsche Gebärdensprache/Leichte Sprache: aktuell gibt es keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache/Leichter Sprache.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.03.2023 erstellt.

Kontakt

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Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie auf Informationen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik auf dieser Seite keine ausreichende Antwort herhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Eine Kontaktaufnahme ist möglich unter 0211 / 855-3451.

Weitere Informationen bei der Ombudsstelle