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Wappen der Stadt Velbert
Haupteingang Rathaus

Denkmalbereich

Im Denkmalbereich steht nicht das Einzelgebäude im Vordergrund, sondern das städtebauliche Erscheinungsbild mehrerer baulicher Anlagen.

In Velbert gibt es zwei Denkmalbereiche:

Im Denkmalbereich gilt die Erlaubnispflicht gemäß § 9 DSchG für die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von baulichen Anlagen sowie für Änderungen der Nutzung auch der Gebäude, die keine eingetragenen Baudenkmäler sind. Dies gilt auch für Vorhaben, die nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigungsfrei sind.