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Wappen der Stadt Velbert
Haupteingang Rathaus

Denkmalschutz

Was ist ein Denkmal?

Das Alter allein ist nicht entscheidend für die Denkmaleigenschaft, auch nicht ein perfekter Zustand. Auch auf den ersten Blick unscheinbare Objekte können schützenswert sein. Entscheidend ist allein der historische Zeugniswert der vorhandenen Bausubstanz.

Nach §2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) sind Denkmäler „Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.“

Unterschieden wird nach Baudenkmälern, Bodendenkmälern, beweglichen Denkmälern und Denkmalbereichen.