Um unsere Website optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies sowie zu Ihrem Widerspruchsrecht erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wappen der Stadt Velbert
Rathaus von vorne

Wahlraumänderungen zur Europawahl in Velbert-Neviges

Das Projektteam Wahlen macht darauf aufmerksam, dass einige Wählerinnen und Wähler in Velbert-Neviges bei der bevorstehenden Europawahl am 26. Mai in anderen Wahlräumen als gewohnt wählen werden. Wahlberechtigte der Wahlbezirke 8182 und 8183, die bisher in den Wahlräumen im Evangelischen Gemeindehaus Siebeneicker Straße 5 gewählt haben, müssen nun die Kindertagesstätte Das Kinderreich in der Siebeneicker Straße 6 aufsuchen.
Das Projektteam weist darauf hin, dass die Kindertagesstätte auf einer kleinen Anhöhe liegt und der Eingang zum Wahlraum nur über einen ansteigenden Weg erreichbar ist. Menschen mit eingeschränkter Mobilität werden daher auf die Möglichkeit der Briefwahl hingewiesen. Die Wahlraumänderungen wurden erforderlich, da die bisher genutzten Räume bei der Europawahl nicht zur Verfügung stehen.
In welchem Wahlraum gewählt wird, kann jeder Wahlberechtigte der Wahlbenachrichtigungskarte entnehmen. Dort ist zudem vermerkt, wo sich die Zugänge zu den entsprechenden Wahlräumen befinden. Informationen über den für die eigene Anschrift zuständigen Wahlraum und ein Anfahrtsvorschlag sind auch unter www.velbert.de abrufbar.
Falls Briefwahl gewünscht wird, so können die Briefwahlunterlagen online unter www.velbert.de (nur bis Dienstag, 21. Mai, 6 Uhr), per Post mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte oder direkt in den barrierefrei zugänglichen Briefwahlbüros im Rathaus in Velbert-Mitte (Raum U123, barrierefreier Eingang Thomasstraße links neben der Einfahrt zum Parkhaus) sowie in den ServiceBüros der Stadtbezirke Langenberg (Donnerstraße 13) und Neviges (Elberfelder Straße 64) während der Öffnungszeiten der ServiceBüros beantragt werden.
Für die Beantragung in den Briefwahlbüros ist nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigungskarte mitzubringen. Darüber hinaus besteht eine Ausweispflicht (Personalausweis oder Reisepass). Wer seine Briefwahlunterlagen von jemandem mitgebracht bekommen möchte, muss dieser Person eine Vollmacht für die Aushändigung ausstellen. Der Bevollmächtigte muss zudem schriftlich versichern, dass er nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme der Briefwahlunterlagen vertritt. Eine solche Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Grundsätzlich sollte bei der Beantragung in den Briefwahlbüros Wartezeit eingeplant werden.

Für Fragen und weitere Auskünfte in Wahlangelegenheiten steht das Projektteam Wahlen telefonisch unter 02051/ 26-2452 oder 26-2567 zur Verfügung.