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Wappen der Stadt Velbert
Rathaus von vorne

Stadt Velbert will Hertie-Areal als Standort für ein Kino-Center ausschreiben

„Es gibt eine realistische Chance, das Hertie-Areal zu einem Kinostandort zu entwickeln“, erklärte Bürgermeister Dirk Lukrafka heute gegenüber der Presse. „Nach den vielen Gesprächen, die meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ich in den letzten Jahren – insbesondere in 2017 – mit Investoren und Kinobetreibern geführt haben und der Tatsache, dass die Stadt Velbert seit letztem Jahr Eigentümer des gesamten Hertie-Areals geworden ist, wird nun im nächsten Schritt ein Investorenauswahlverfahren vorbereitet.“ Der offizielle Startschuss, sprich der notwendige Ratsbeschluss, sei für den 9. Juli geplant. „Der langjährige Wunsch der Velberter Bevölkerung nach einem Kino kann in Erfüllung gehen“, so Lukrafka.
Der bestehende städtebauliche Missstand auf dem rund 7.500 Quadratmeter großen Grundstück mit dem leerstehenden Kaufhausgebäude und dem Parkhaus werde beseitigt. Anschließend sei an dieser wichtigen innerstädtischen Lage eine neue Entwicklung möglich. Die künftige Nutzung als Kino mit weiteren Nutzungen, wie beispielsweise einer Gastronomie, solle dazu beitragen, den südlichen Teil der Innenstadt aufzuwerten. Mit Blick auf die gewünschte Belebung und Attraktivitätssteigerung der Innenstadt stelle eine Freizeitnutzung in Kombination mit Gastronomie die ideale Ergänzung der vorhandenen Innenstadtangebote dar, so der Bürgermeister.
Der Baudezernent Jörg Ostermann wies in dem Pressegespräch anschließend darauf hin, dass ein hochwertiges, marktgerechtes und zukunftsfähiges Nutzungs- und Architekturkonzept benötigt werde, um das gesamte Gelände nach Abriss der Gebäude entsprechend sinnvoll zu nutzen. Daher soll ein Investorenauswahlverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden, bei dem neben dem Kaufpreis insbesondere die Nutzungskonzeption und das städtebauliche und architektonische Konzept die maßgeblichen Kriterien darstellen. „Am Ende wird die Stadt Velbert das Grundstück an den Bewerber veräußern, der das geeignetste Gesamtkonzept zur Realisierung eines Kinos anbietet“, so der Baudezernent. Die Verwaltung erarbeite derzeit die für den Ratsbeschluss notwendige Beschlussvorlage, die beginnend mit dem Bezirksausschuss Velbert-Mitte (voraussichtlich am 11. Juni) in die politischen Beratungen eingebracht wird.
Damit ein Kinobetrieb die gewünschte Belebung der Innenstadt herbeiführen kann, wird eine Mindestgröße beziehungsweise eine Mindestausstattung von vier Kinosälen mit einer Gesamtkapazität von rund 500 Sitzplätzen festgelegt. Ausgehend von der Kinonutzung soll insgesamt ein gemischt genutztes Quartier mit Orientierung zur Friedrichstraße entstehen, bei dem im rückwärtigen Bereich zur Offerstraße auch Wohnanteile möglich sind.

Hintergrund
Mit der Schließung des ehemaligen Hertie-Kaufhauses und dem dazugehörigen Parkhaus im Jahr 2009 entstand in zentraler Lage am südlichen Eingang der Fußgängerzone ein städtebaulicher Missstand. In den darauffolgenden Jahren haben sich verschiedene Investoren mit dem ehemaligen Kaufhauskomplex intensiv befasst. Die unterschiedlichen Projektentwicklungsideen scheiterten in der Vergangenheit an den sehr schwierigen Konstellationen mit Grundstückseigentümern und Erbbaurechtsgrundstücken sowie an den jeweiligen Kaufpreisvorstellungen. Bei den zum Teil sehr konkret entwickelten Ideen, sowohl in Richtung Kinoentwicklung als auch in Richtung einer Mischnutzung aus Wohnen, Büros und untergeordnetem Einzelhandel, bestand und besteht Interesse seitens verschiedener Investoren.
Insgesamt wurde immer deutlicher, dass nur mit der Verfügbarkeit aller Grundstücke eine qualitative Entwicklung des Hertie-Standortes möglich ist. Intensive und langwierige Verhandlungen machten es schließlich möglich, dass die Stadt Velbert Anfang 2018 das gesamte Hertie-Areal inklusive der Erbbaurechtsgrundstücke von drei verschiedenen Eigentümern erwerben konnte.

Weitere Vorgehensweise
Da ein Kinogebäude andere Anforderungen erfüllen muss, als sie im Bestand vorzufinden sind, ist der Abbruch der Bestandsgebäude Voraussetzung für eine entsprechende Neunutzung des Grundstücks. Um die Kosten für diesen zu minimieren, wurden Fördermittel beantragt.
Parallel zum Abriss soll das Investorenauswahlverfahren durchgeführt werden. Dieses aus vier Phasen (Vorbereitung, Teilnahmewettbewerb, Wettbewerb und Verhandlungsphase) bestehende Verfahren wird etwa ein Jahr in Anspruch nehmen. Somit wird es voraussichtlich ab Mitte 2020 möglich sein, mit einem Investor einen Kaufvertrag über das Hertie-Areal abzuschließen. Im Anschluss ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen.