Um unsere Website optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies sowie zu Ihrem Widerspruchsrecht erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wappen der Stadt Velbert
Haupteingang Rathaus

Denkmalpflege

Unter Denkmalpflege fallen alle Vorgänge, die dem Erhalt und der sinnvollen Nutzung der eingetragenen Denkmäler dienen. Denkmalschutz bedeutet nicht, dass an einem Gebäude grundsätzlich nichts verändert werden darf. Auch Denkmäler müssen den heutigen Wohn- und Nutzungsbedürfnissen angepasst werden. Es muss jedoch jede Maßnahme vom Fassadenanstrich bis zum Umbau mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt werden (Erlaubnispflicht gem. § 9 DSchG). In der Regel betrifft die Erlaubnispflicht auch die inneren Veränderungen an einem Baudenkmal, denn auch die historischen Strukturen und Ausstattungsstücke im Inneren des Gebäudes können Bestandteile des Denkmals sein.

Des Weiteren besteht eine Erhaltungspflicht, wonach Denkmäler „instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen sind, soweit dies zumutbar ist“ (§7 DSchG).

Die wegen der genannten Pflichten erforderlichen Anträge und Abstimmungsverfahren sind auch Voraussetzung für die Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen und möglicher finanzieller Hilfen.