Um unsere Website optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies sowie zu Ihrem Widerspruchsrecht erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wappen der Stadt Velbert
Kopf der Spielzeugschlange in der Fußgängerzone Velbert-Mitte, Foto: Julia Klug/ Stadt Velbert

Der Jugendschutz

Der Jugendschutz setzt sich für die Stärkung, den Schutz und die Rechte der Kinder und Jugendlichen ein. Kinder und Jugendliche sollen im Aufwachsen vor negativen Einflüssen bewahrt und in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden.
Die gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzes wenden sich in erster Linie an Veranstalter und Gewerbetreibende. Sie geben in ihren Regelungen allerdings auch Eltern wichtige Anhaltspunkte für den, dem Alter ihrer Kinder angemessenen Schutz vor Risiken und Gefährdungen.

Die Jugendschutzstelle ist Ansprechpartnerin für Kinder und Jugendliche sowie Eltern und Multiplikatoren.
Sie berät in allgemeinen Fragestellungen wie z. B.:

  • Ab welchem Alter darf man sich in einer Gaststätte aufhalten?
  • Wer darf Alkohol trinken?
  • Ab welchem Alter darf man rauchen und Zigaretten kaufen?
  • Ab welchem Alter darf man welche Arbeiten verrichten?

Häufig gestellte Fragen zum Jugendschutz beantwortet die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) auf ihrer Website.

Zur Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS)

Diese drei Aufgabenfelder gehören zum Jugendschutz

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) enthält u. a. Regelungen: 

  • zum Aufenthalt von Jugendlichen in Gaststätten, Diskotheken und bei Tanzveranstaltungen,
  • zur Abgabe und Konsum von Alkohol und Tabak und
  • zu Altersgrenzen für Kinobesuche und der Abgabe von Trägermedien, z.B. PC-Spiele, Filme, etc.

Zum Jugendschutzgesetz


Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und die Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) regeln u. a. Altersgrenzen, Einsatzbereiche und Arbeitszeiten. 

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV)

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) regelt die Nutzung von elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, wie z.B. Fernsehen, Handy und Internet. 

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)

Die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes richten sich hauptsächlich an Gewerbetreibende und Veranstalter. Diese sind verpflichtet, sich über alle gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und sie zu berücksichtigen. Die Einhaltung dieser Vorschriften überprüft das Ordnungsamt. Es ist zugleich auch Ansprechpartner für Gewerbetreibende und Veranstalter vor Ort und Adressat für Hinweise bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz.

Der strukturelle Kinder- und Jugendschutz ist darauf ausgerichtet, die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen so zu gestalten, dass Gefährdungen und Risiken weitestgehend ausgeschlossen werden und sich ein förderndes Lebensumfeld entwickelt. Lebensräume von Kindern und Jugendlichen sollen hierbei angepasst und verbessert werden. Entwicklungen, die das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen negativ beeinträchtigen können, sollen erkannt und durch gestaltende und planende Maßnahmen beseitigt werden.

In diesem Sinne ist in Velbert der Jugendschutz in die Überarbeitung und Neuplanung von Spiel- und Freizeitflächen für Kinder und Jugendliche eingebunden. Im Rahmen der Arbeit der AG Spielraum (einer ressortübergreifende Arbeitsgruppe) werden Beteiligungsprojekte organisiert, in denen Kinder und Jugendliche an der Planung von Freizeitflächen (Spielplätze, Skateranlage, Dirtbike-Strecke etc.) mitwirken können. Mit der wachsenden Zahl der Beteiligungsprojekte hat sich die Einbindung von Kindern und Jugendlichen in die Gestaltung ihrer Lebensräume zu einem prägenden Element der Stadtplanung in Velbert entwickelt. Die Ergebnisse dieser Planungsprozesse sind auf der Website der Stadt Velbert dokumentiert.

Umwelt- und Stadtplanung/Beteiligungen  

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist in der Jugendhilfe angesiedelt. Er umfasst den vorbeugenden Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen. Dazu werden Angebote entwickelt, die die Kinder und Jungendlichen dazu befähigen, kritisch und eigenverantwortlich zu handeln und so mit bestehenden Risiken umzugehen. Die Entwicklung von Konflikt- und Entscheidungsfähigkeit soll die Eigenverantwortung stärken und die Gemeinschaftsfähigkeit fördern. Ergänzend werden Eltern und andere Erziehende durch Information und Beratung unterstützt, damit sie frühzeitig negative Einflüsse erkennen und angemessen auf sie reagieren können. 

Handlungsfelder des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind u. a. folgende Themenkomplexe:

  • Gewaltprävention - Vermittlung von Sozialkompetenz,
  • Medienkompetenz,
  • Suchtprävention - stoffgebundene und stoffungebundene Süchte,
  • Prävention sexuellen Missbrauchs,
  • Sexualaufklärung und AIDS-Prävention.

Angebotsschwerpunkte des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in Velbert sind die Gewaltprävention und die Medienkompetenz .

Angebote des erzieherischen Jugendschutzes:

  • Grundschulprojekt „WIR SIND (EINE) KLASSE!“:
    Das Grundschulprojekt „WIR SIND (EINE) KLASSE!“ richtet sich an die Grundschulen. In dem viertägigen Projekt werden Probleme der Zusammenarbeit in der Klasse thematisiert und bearbeitet.
  • Anti-Mobbing-Projekttag:
    Der Anti-Mobbing-Projettag ist ein Unterstützungsangebot für die weiterführenden Schulen. Durch Informationen und Übungen werden aktuelle Schwierigkeiten in der Klasse angesprochen und gemeinsam an konstruktive Lösungen gearbeitet.
  • Mobbing-Intervention:
    Die Mobbing-Intervention bietet Hilfe für alle Schulformen. Hierzu wird der aktuelle Mobbingfall in der Klasse nach dem „No Blame Approach“- Konzept bearbeitet. Das Ziel ist, die Situation des Mobbing-Opfers unmittelbar zu verbessern.

Unterstützt wird die Projektarbeit durch Theateraufführungen zu Themen des Jugendschutzes, die u. a. in Kooperation mit den Schulen organisiert und durchgeführt werden. Wichtige Themen des Jugendschutzes sind derzeit ‚Chancen und Risiken der neuen Medien’, Mobbing / Cyber-Mobbing und der konstruktive Umgang mit Konflikten in der Schule.

Weitere Aufgaben:

  • Beratung in Fragen des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes,
  • Informationen über gefährdende Einflüsse auf Kinder und Jugendliche,
  • Informationen über jugendschutzrelevante Themen für Eltern, Lehrkräfte und andere pädagogische Fachkräfte
  • Organisation von Fortbildungen für Lehrkräfte und Fachkräften aus Einrichtungen der Jugendhilfe zu aktuellen Themen des Jugendschutzes.
  • Kooperationen mit den Schulen, den Jugendeinrichtungen, der „pro familia“ Mettmann, dem Kommissariat-Vorbeugung (KV) des Kreises Mettmann, der Fachstelle Sucht der Diakonie Niederberg und dem Kinder- und Jugendtheater Velbert.

Darüber hinaus werden Infomaterialien zu Themenfeldern des Jugendschutzes vorrätig gehalten oder können kurzfristig beschafft werden.

Lorem Ipsum