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Wappen der Stadt Velbert
Haupteingang Rathaus

Flüchtlingshilfe

Video: Integration in Städten und Gemeinden des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen

Aktive Mithilfe für Flüchtlinge

Die Freiwilligen Agentur Velbert freut sich über die große Bereitschaft vieler Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen, sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe zu engagieren. Dort, wie auch in den anderen Bereichen, ist das freiwillige Engagement ein unersetzlicher Bestandteil einer funktionierenden Gesellschaft. Wenn Sie sich engagieren wollen und noch keine genauen Vorstellungen haben, wie und wo Sie helfen können, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für eine kompetente Beratung zur Verfügung. 

Welche Institutionen sich bereits in der Flüchtlingshilfe engagieren, können Bürgerinnen und Bürger in der nachstehend verlinkten Übersicht mit Hilfsangeboten für geflüchtete Menschen entnehmen. Hier ist auch eine direkte Kontaktaufnahme mit den zuständigen Personen möglich: 

Überblick aller Hilfsangebote für geflüchtete Menschen

Mit Hilfe des nachstehend verlinkten Online-Formulars können Bürgerinnen und Bürger zudem ihr Interesse an einem längerfristigen Hilfsangebot mitteilen:

Online-Formular "Aktive Mithilfe für Flüchtlinge"

Wichtiger Hinweis zum erweiterten polizeilichen Führungszeugnis

Im Rahmen der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit – insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit – ist in Velbert in der Regel bei allen Einrichtungen, Vereinen, Kirchen und Initiativen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Bei der Stadt Velbert, Herrn Timo Schönmeyer, Telefon: 02051/26-2258 bzw. E-Mail: timo.schoenmeyer@velbert.de erhalten Sie eine Bescheinigung zur kostenfreien Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses. Mit dieser Bescheinigung können Sie in den Servicebüros der Stadt Velbert kostenfrei ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beantragen. Das erweiterte Führungszeugnis wird Ihnen dann postalisch zugestellt und ist entsprechend vor Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit vorzulegen. Das Führungszeugnis bleibt im Besitz des Antragstellers bzw. der Antragstellerin.