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Überschwemmungsgebiete sind gemäß § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. In Velbert sind oder werden für die folgenden Gewässer Überschwemmungsgebiete festgesetzt: Hesperbach, Rinderbach, Deilbach und Hardenberger Bach.
Neben bestehenden oder geplanten festgesetzten Überschwemmungsgebieten können zudem Maßnahmen an Gebäuden auch selbst durchgeführt werden, um einen Hochwasserschaden im Notfall gering zu halten.
Dafür können folgende Informationen des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hilfreich sein:
Vorsorge und Verhalten bei Hochwasser
Hochwasser - Wie man Gebäude davor schützt
Starkregen - Wie man Gebäude davor schützt
Weitergehende Informationen stellt die Bezirksregierung Düsseldorf auf einer separaten Seite zu Hochwasserrisiken und Hochwasserschutz zur Verfügung. Zusätzlich bietet die Stadt Velbert entsprechende Informationen an auf den Seiten zum Hochwasserschutz sowie zur Starkregenvorsorge.
Finanzverwaltung NRW
Betroffene der Überschwemmungen erhalten steuerliche Entlastungen. Insgesamt gibt es über 30 steuerliche Unterstützungsmaßnahmen.
Zu den Unterstützungsmaßnahmen
Förderprogramme der NRW.BANK zur Beseitigung von Unwetterschäden
Privatpersonen und Gewerbetreibende erhalten zinsgünstige Förderprogramme.
Um von der Flutkatastrophe betroffene Unternehmen mit einem besonders hohen Finanzierungsbedarf möglichst schnell und unbürokratisch unterstützen zu können, haben das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium, die NRW.BANK und die Bürgschaftsbank NRW gemeinsam eine neue „Akutberatungsstelle Hochwasserhilfe“ eingerichtet.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
Zur Unwetterhilfe des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die unmittelbar und mittelbar von der Flutkatastrophe betroffen sind und einen Finanzierungsbedarf von 100.000 Euro oder mehr haben, können sich für eine Erstberatung an folgende E-Mail wenden: Hochwasser-NRW@nrwbank.de. Um schnell und effizient Rückmeldungen geben zu können, sind folgende Erstinformationen zum Vorhaben nötig:
Dieses Angebot soll dazu beitragen, dass betroffene Unternehmen schnell wieder handlungsfähig werden und kann beispielsweise eine Übergangsfinanzierung bis zur Auszahlungen staatlicher Hochwasser-Hilfen darstellen. Wir bitten Sie, auf die Akutberatungsstelle Hochwasserhilfe in Ihrem Umfeld (z.B. über Internetseiten, Wirtschaftsförderungen, Beratungsgespräche etc.) aufmerksam zu machen.