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Wappen der Stadt Velbert
Rathaus von vorne

Hochwasser, Überschwemmung und Starkregen

Überschwemmungsgebiete sind gemäß § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. In Velbert sind oder werden für die folgenden Gewässer Überschwemmungsgebiete festgesetzt:  Hesperbach, Rinderbach, Deilbach und Hardenberger Bach.

Nähere Informationen zu den Überschwemmungsgebieten

Neben bestehenden oder geplanten festgesetzten Überschwemmungsgebieten können zudem Maßnahmen an Gebäuden auch selbst durchgeführt werden, um einen Hochwasserschaden im Notfall gering zu halten.

Dafür können folgende Informationen des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hilfreich sein:

Vorsorge und Verhalten bei Hochwasser

Hochwasser - Wie man Gebäude davor schützt

Starkregen - Wie man Gebäude davor schützt

Weitergehende Informationen stellt die Bezirksregierung Düsseldorf auf einer separaten Seite zu Hochwasserrisiken und Hochwasserschutz zur Verfügung. Zusätzlich bietet die Stadt Velbert entsprechende Informationen an auf den Seiten zum Hochwasserschutz sowie zur Starkregenvorsorge.

Finanzverwaltung NRW
Betroffene der Überschwemmungen erhalten steuerliche Entlastungen. Insgesamt gibt es über 30 steuerliche Unterstützungsmaßnahmen.

Zu den Unterstützungsmaßnahmen


Förderprogramme der NRW.BANK zur Beseitigung von Unwetterschäden
Privatpersonen und Gewerbetreibende erhalten zinsgünstige Förderprogramme.

Zu den Förderprogrammen der NRW.BANK

Um von der Flutkatastrophe betroffene Unternehmen mit einem besonders hohen Finanzierungsbedarf möglichst schnell und unbürokratisch unterstützen zu können, haben das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium, die NRW.BANK und die Bürgschaftsbank NRW gemeinsam eine neue „Akutberatungsstelle Hochwasserhilfe“ eingerichtet.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier:

Zur NRW.Bank

Zur Unwetterhilfe des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die unmittelbar und mittelbar von der Flutkatastrophe betroffen sind und einen Finanzierungsbedarf von 100.000 Euro oder mehr haben, können sich für eine Erstberatung an folgende E-Mail wenden: Hochwasser-NRW@nrwbank.de. Um schnell und effizient Rückmeldungen geben zu können, sind folgende Erstinformationen zum Vorhaben nötig:

  • Kurzbeschreibung des Unternehmens (Sitz, PLZ, Rechtsform, Branche, Gründungsjahr, Jahresumsatz, Mitarbeitendenzahl)
  • Finanzierungshöhe
  • Kurzbeschreibung des Hochwasserschadens und Schadenshöhe
  • Wesentliche geplante Maßnahmen

Dieses Angebot soll dazu beitragen, dass betroffene Unternehmen schnell wieder handlungsfähig werden und kann beispielsweise eine Übergangsfinanzierung bis zur Auszahlungen staatlicher Hochwasser-Hilfen darstellen. Wir bitten Sie, auf die Akutberatungsstelle Hochwasserhilfe in Ihrem Umfeld (z.B. über Internetseiten, Wirtschaftsförderungen, Beratungsgespräche etc.) aufmerksam zu machen.

  • Betroffene der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe können bei der Bezirksregierung Düsseldorf online Fördermittel für den Wiederaufbau beantragen. Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Kosten für die Erstellung von Gutachten (Schadensgutachten) und Planungsunterlagen sowie Kosten für anerkannte Maßnahmen des Denkmalschutzes (denkmalpflegerischer Mehraufwand) sind bis zu 100 Prozent förderfähig.
  • Wesentliche Informationen zum Wiederaufbauprogramm des Landes NRW 
    Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2023. Seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung gibt es einen Leitfaden für den Online-Fördermittelantrag von Privatpersonen und Förderrichtlinien sowie eine Servicestelle, die Sie unter der Rufnummer 0211/468 449 94 erreichen können.
  • Das Amt für Denkmalpflege im Rheinland des Landschaftsverband Rheinland (LVR-ADR) gibt Hinweise für den Umgang mit überschwemmten Gebäuden, speziell auch für Fachwerkhäuser.
  • Betroffene Denkmalbesitzende können zur schnellen detaillierten Schadenserfassung den Erfassungsbogen ausfüllen und an die Untere Denkmalbehörde der Stadt Velbert senden.
    Ihre Ansprechpartnerinnen bei der Unteren Denkmalbehörde sind Frau Lea Holota-Fernau, lea.fernau@velbert.de (Velbert-Neviges) und Frau Heike Balzer, heike.balzer@velbert.de (Velbert-Langenberg)
  • Sie wissen nicht, ob Ihr Gebäude denkmalgeschützt ist oder im Denkmalbereich liegt? Weitere Informationen finden Sie in der Denkmalliste sowie im Denkmalbereich.