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Wappen der Stadt Velbert
Haupteingang Rathaus

Briefwahl

Wer am Wahltag nicht persönlich den Wahlraum aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abzugeben. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 09. April 2022 zugestellt.
Es gibt folgende Möglichkeiten, an der Briefwahl teilzunehmen:

Die Briefwahlunterlagen können außerdem per Online-Formular im Internet angefordert werden. Ab Samstag, 09. April 2022, kann das Formular hier ausgefüllt werden. Zudem werden die Wahlbenachrichtigungen (rückseitig auf dem Wahlscheinantrag) auch zur Landtagswahl mit einem QR-Code ausgestattet, der die Wählerinnen und Wähler automatisch zum Online-Antrag weiterleitet. Die Unterlagen kommen dann wie gehabt per Post. Die Online-Beantragung ist letztmalig am Sonntag vor der Wahl, 08. Mai 2022, bis 23.00 Uhr, möglich.

Die wahlberechtigte Person schickt eine E-Mail mit der Bitte um Zusendung von Briefwahlunterlagen an wahlen@velbert.de. Vorname, Familienname, Geburtsdatum und Adresse des Hauptwohnsitzes sind anzugeben.

Die wahlberechtigte Person füllt die Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Wahlscheinantrag) aus, unterschreibt den Antrag und schickt sie per Post in einem frankierten Umschlag an das Briefwahlbüro im Rathaus. Anschließend bekommt die Person die Unterlagen zugeschickt, um dann – ebenfalls per Post – von zu Hause aus wählen zu können.

Wichtig: Bitte die Eintragung des Geburtsdatums und die Unterschrift auf keinen Fall vergessen!

Die wahlberechtigte Person füllt die Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Wahlscheinantrag) aus, unterschreibt den Antrag und kann dann persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus, barrierefreier Eingang Thomasstraße 1a/Parkhauseinfahrt, Raum U123, die Briefwahlunterlagen beantragen und direkt vor Ort seine Stimme abgeben. Dabei muss der Personalausweis vorgelegt werden.

Ab Dienstag, 19. April 2022, öffnet das Briefwahlbüro (Rathaus, barrierefreier Eingang Thomasstraße 1a/Parkhauseinfahrt, Raum U123).

Öffnungszeiten Briefwahlbüro Velbert-Mitte:

  • montags von 7.30 - 16.00 Uhr
  • dienstags und mittwochs von 7.30 - 15.00 Uhr
  • donnerstags von 7.30 - 18.00 Uhr
  • freitags von 7.30 - 12.00 Uhr

Zudem wird dieser Service auch in den ServiceBüros in Velbert-Langenberg und Velbert-Neviges zu den gewohnten Öffnungszeiten angeboten.


Öffnungszeiten in Velbert-Langenberg, Donnerstraße 13,  ab dem 19. April 2022:

  • dienstags von 10.00 - 13.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr
  • freitags von 10.00 - 13.00 Uhr*

*am Freitag, den 13. Mai 2022, ist die Beantragung nur noch bis 12.00 Uhr möglich


Öffnungszeiten in Velbert-Neviges, Elberfelder Str. 64,  ab dem 21. April 2022:

  • montags von 10.00 - 13.00 Uhr
  • donnerstags von 10.00 - 13.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr

Letztmalig können Briefwahlunterlagen am letzten Freitag vor der Wahl, 13. Mai 2022, ab 12.00 bis 18.00 Uhr, in den Räumen des ServiceBüros Velbert-Mitte im Rathaus beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung sowie in den besonderen Fällen des § 3 Abs. 4 Landeswahlgesetz NRW kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15.00 Uhr ausgestellt werden.

Das Projektteam Wahlen bittet aufgrund der weiter bestehenden Pandemie-Situation darum, nur in eiligen Fällen von der Briefwahl vor Ort Gebrauch zu machen!

Die Unterlagen können auch im Auftrag der wahlberechtigten Person einem Stellvertreter ausgehändigt werden. Die Berechtigung der Empfangnahme muss durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen sein. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

Unterlagen rechtzeitig abschicken

Wichtig ist, dass die wahlberechtigte Person den Wahlbriefumschlag rechtzeitig abschickt oder bei der für den Eingang der Wahlbriefe zuständigen Stelle abgibt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 15. Mai 2022, 18.00 Uhr im Rathaus vorliegen - anderenfalls kann die Stimme nicht gezählt werden.

Der Wahlbrief sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden. Die Briefwahl kann aber auch sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen erfolgen und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag aufgedruckte Anschrift geschickt oder dort abgegeben werden. Holt der/die Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so soll ihr/ihm die Gemeindebehörde Gelegenheit geben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.

Beantragung von Briefwahlunterlagen (Wahlschein) und Wahlraumfinder für die Landtagswahl am 15. Mai 2022:

Zur Beantragung des Wahlscheins nebst Briefwahlunterlagen und zum Wahlraumfinder