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Wappen der Stadt Velbert
Haupteingang Rathaus

Wahlvorschlagsverfahren

Die Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber zum Bürgermeister oder zur Bürgermeisterin ist seit dem 1. August 2019 möglich.

Voraussetzung für die Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber für den Gemeinderat ist die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses des Wahlausschusses zur Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke. Der Wahlausschuss der Stadt Velbert hat am 11. Februar einen entsprechenden Beschluss gefasst; die Wahlbezirkseinteilung wurde am 12. Februar 2020 im Amtsblatt (Ausgabe-Nr. 02/2020) veröffentlicht. Darüber hinaus hat der städtische Wahlleiter durch öffentliche Bekanntmachung (Amtsblatt 04/2020, Erscheinungstag 19. Februar 2020) zur frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen aufge-fordert. Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 27. Juli 2020 um 18.00 Uhr. Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist.

Alle erforderlichen Unterlagen zur Wahl der Vertretung wie auch zur Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin sind auf Anfrage für die Bewerberinnen und Bewerber im Wahlamt der Stadt Velbert kostenlos erhältlich.

Das Projektteam Wahlen weist darauf hin, dass es als zuständige kommunale Wahlbehörde keine Beratungen zum Ablauf von Nominationsveranstaltungen (Kandidatenaufstellungen) geben kann, da diese in der Verantwortung der jeweiligen Wahlvorschlagsträger und -trägerinnen (Parteien und Wählergruppen) liegen. Die Aufgaben des Projektteams Wahlen beschränken sich im Wahlvorschlagsverfahren auf allgemeine wahlrechtliche Auskünfte sowie auf die Prüfung der Wahlvorschläge nach deren Einreichung.

Projektteam Wahlen

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