Wahlrecht
Zur Landrats- und Kreistagswahl sowie zur Bürgermeister- und Gemeinderatswahl ist in Velbert wahlberechtigt, wer am Wahltag
- Deutsche(r) ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung *) hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
*) Wer seine Hauptwohnung noch nicht seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet in Velbert hat, jedoch aus dem Kreisgebiet zugezogen ist, ist aber zur Landrats- und Kreistagswahl wahlberechtigt, soweit sie/er seine Hauptwohnung insgesamt seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet Kreis Mettmann hat.