Um unsere Website optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies sowie zu Ihrem Widerspruchsrecht erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wappen der Stadt Velbert
Haupteingang Rathaus

Wahlrecht

Zur Landrats- und Kreistagswahl sowie zur Bürgermeister- und Gemeinderatswahl ist in Velbert wahlberechtigt, wer am Wahltag

  • Deutsche(r) ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung *) hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

*) Wer seine Hauptwohnung noch nicht seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet in Velbert hat, jedoch aus dem Kreisgebiet zugezogen ist, ist aber zur Landrats- und Kreistagswahl wahlberechtigt, soweit sie/er seine Hauptwohnung insgesamt seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet Kreis Mettmann hat.