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Wappen der Stadt Velbert
Haupteingang Rathaus

Briefwahl

Wer am Wahltag nicht persönlich den Wahlraum aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abzugeben. Es gibt folgende Möglichkeiten, an der Briefwahl teilzunehmen:

Die wahlberechtigte Person füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt sie und schickt sie per Post an das Briefwahlbüro im Rathaus. Anschließend bekommt die Person die Unterlagen zugeschickt, um dann – ebenfalls per Post – von zu Hause aus wählen zu können.
Wichtig: Bitte die Unterschrift auf keinen Fall vergessen!

Zur Beantragung von Wahlscheinen nebst Briefwahlunterlagen und dem Wahlraumfinder

Die wahlberechtigte Person füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt sie und kann dann persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus, barrierefreier Eingang Thomasstraße 1a/Parkhauseinfahrt, Raum U123 die Briefwahlunterlagen beantragen und direkt vor Ort die eigene Stimme abgeben. Dabei muss der Personalausweis vorgelegt werden.
Etwa vier Wochen vor der Wahl öffnet das Briefwahlbüro (Rathaus, barrierefreier Eingang Thomasstraße 1a/Parkhauseinfahrt, Raum U123).

Öffnungszeiten Briefwahlbüro:

  • montags 07.30 - 16.00 Uhr
  • dienstags und mittwochs 07.30 - 15.00 Uhr
  • donnerstags von 07.30 - 18.00 Uhr
  • freitags von 07.30 - 12.00 Uhr.

Zudem wird dieser Service auch in den ServiceBüros in Velbert-Langenberg und Velbert-Neviges zu den gewohnten Öffnungszeiten angeboten.
Letztmalig können Briefwahlunterlagen am letzten Freitag vor der Wahl, 11.09.2020, ab 12.00 bis 18 Uhr, in den Räumlichkeiten des ServiceBüros beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung sowie in den besonderen Fällen des § 9 Abs. 2 Satz 2 Kommunalwahlgesetz NRW kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15.00 Uhr ausgestellt werden.

Die Briefwahlunterlagen können außerdem per Online-Formular im Internet angefordert werden. Ab Freitag, den 14.08.2020 kann das Formular auf der Homepage der Stadt Velbert ausgefüllt werden. Zudem werden die Wahlbenachrichtigungen auch zur Kommunalwahl mit einem QR-Code ausgestattet, der die Wählerinnen und Wähler automatisch zu dem Online-Antrag weiterleitet. Die Unterlagen kommen dann wie gehabt per Post. 

Die Unterlagen können auch im Auftrag der wahlberechtigten Person einem Stellvertreter oder einer Stellvertreterin ausgehändigt werden. Die Berechtigung der Empfangnahme muss durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen sein. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

Unterlagen rechtzeitig abschicken
Wichtig ist, dass die wahlberechtigte Person den Wahlbriefumschlag rechtzeitig abschickt oder bei der für den Eingang der Wahlbriefe zuständigen Stelle abgibt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 13.09.2020, 16.00 Uhr im Rathaus vorliegen - anderenfalls kann die Stimme nicht gezählt werden.

Der Wahlbrief sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden. Die Briefwahl kann aber auch sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen erfolgen und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag aufgedruckte Anschrift geschickt oder dort abgegeben werden. Holt der/die Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so soll ihr/ihm die Gemeindebehörde Gelegenheit geben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.

Beantragung von Briefwahlunterlagen (Wahlschein) und Wahlraumfinder für die Kommunalwahlen und Integrationsratwahl am 13.09.2020

Zur Beantragung