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Wappen der Stadt Velbert
Haupteingang Rathaus

Wissenswertes

Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen legt fest, dass die Mitglieder der Integrationsräte in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen für die Dauer der Wahlzeit des Rates nach Listen oder als Einzelbewerber bzw. Einzelbewerberin gewählt werden müssen. Für die Mitglieder nach Listen und die Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber können Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt werden.  Die Wahl findet spätestens innerhalb von acht Wochen nach der Wahl des Rates statt.

Die 15 Sitze des Integrationsrates der Stadt Velbert werden vergeben durch die Wahl zum Integrationsrat (10 Sitze) durch die Wahlberechtigten und durch die Wahl von 5 Ratsmitgliedern aus dem gewählten Rat.
Die Durchführung der Wahl des Integrationsrates der Stadt Velbert richtet sich nach der vom Rat erlassenen Wahlordnung.

Zur Wahlordnung

Der Vorstand besteht aus:

  • Vorsitzender: Herr Ivo Simic
  • 1. stv. Vorsitzender: Herr Kadir Bicerik
  • 2. stv.Vorsitzender: Herr Rrahman Islami