Bei den Europawahlen wählen die Bürgerinnen und Bürger die Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Sie geben ihre Stimme für eine politische Partei oder Vereinigung ab, nicht für einzelne Kandidierende. Die Parteien stellen Wahllisten auf, und je nachdem, wie viele Stimmen eine Liste erhält, werden Abgeordnete in der Reihenfolge der Namen auf der Liste ins Europäische Parlament entsandt. Mehr Stimmen bedeuten mehr Abgeordnete. Der Bundeswahlausschuss hat 35 Parteien und politische Vereinigungen zur Europawahl 2024 zugelassen.
In diesem Jahr werden 720 Europaabgeordnete gewählt – zuletzt waren es 705. Wie schon 2019 entfallen 96 Mandate auf Abgeordnete aus Deutschland. Damit stellt Deutschland die meisten Abgeordneten im Europäischen Parlament, gefolgt von Frankreich mit 81 und Italien mit 76 Abgeordneten.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag:
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens seit dem 9. März 2024 in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag:
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens seit dem 9. März 2024 in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunftsmitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
- sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat
Jeder Wahlberechtigte hat nur eine Stimme und kann dementsprechend ein Kreuz auf dem Stimmzettel setzten. Gewählt werden kann am Sonntag, 9. Juni in dem örtlichen Wahllokal oder vorab per Briefwahl. Zur Stimmabgabe im Wahllokal muss die Wahlbenachrichtigung vorgelegt werden. Außerdem empfiehlt es sich, ein gültiges Ausweisdokument wie den Personalausweis oder den Reisepass mitzubringen. Wichtig: Bei vergessener Wahlbenachrichtigung MUSS ein Ausweis vorgelegt werden.
Für die Briefwahl muss in der Gemeinde des Hauptwohnsitzes ein Wahlschein beantragt werden. Diesem werden automatisch die Briefwahlunterlagen beigefügt. Die Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 7. Juni, um 18 Uhr beantragt werden. Der Wahlbrief muss bis zum Wahltag (9. Juni) um 18 Uhr eingegangen sein.