Wahlberechtigt sind:
- alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes,
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Link zu Bundeswahlleiterin zum allgemeinen Wahlrecht.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Wahlberechtigt sind - wenn sie genannten Voraussetzungen erfüllen - auch Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
- nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt oder sich sonst gewöhnlich hier aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland vertraut und von ihnen betroffen sind.
Link zur Bundeswahlleiterin zu den Informationen für Auslandsdeutsche
Antrag für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland