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Wappen der Stadt Velbert
Haupteingang Rathaus
FAQ

Am 11. Dezember 2024 beantragte Bundeskanzler Olaf Scholz die Vertrauensfrage im Bundestag. Die Mitglieder sprachen ihm am 16. Dezember nicht ihr Vertrauen aus. Der Bundespräsident löste auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag auf und bestimmte den 23. Februar 2025 für die Neuwahl des Bundestages. 

Bei der vorgezogenen Neuwahl bleiben die grundlegenden Abläufe der Wahl unverändert. Wählerinnen und Wähler können wie gewohnt ihre Stimmen im Wahllokal oder per Briefwahl abgeben. Der Hauptunterschied liegt in den verkürzten Fristen, beispielsweise für die Einreichung von Wahlvorschlägen. Da die Stimmzettel erst frühestens ab dem 03.02.2025 vorliegen, wird aufgrund der Postlaufzeiten empfohlen, die Stimme am Wahlsonntag im Wahllokal abzugeben oder aber an Ort und Stelle in den Briefwahlbüros der Stadt Velbert (Rathaus und Bibliotheken Langenberg und Neviges/jeweils zu den Öffnungszeiten der ServiceBüros).

Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ist jede deutsche Staatsbürgerin und jeder deutsche Staatsbürger wahlberechtigt, die oder der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnt. Wollen Deutsche, die im Ausland wohnhaft und nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, an der Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie bis zum 02. Februar (21. Tag vor der Wahl) einen Antrag bei der Gemeinde stellen, wo sie vor dem Fortzug zuletzt gemeldet waren.

Die Gemeinden verschicken die Wahlbenachrichtigungen vier bis fünf Wochen vor dem Termin der Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Wahlberechtigte müssen Ihre Wahlbenachrichtigung spätestens am 21. Tag vor der Wahl, also am 2. Februar 2025, erhalten. Wenn Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das Projektteam Wahlen (Kontaktdaten am Seitenende), um abzuklären, ob Sie ordnungsgemäß ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind.

Zur Wahl sollten die Wahlbenachrichtigung und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden. Grundsätzlich ist jede Person wahlberechtigt, die einen Wahlschein besitzt oder im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Zwar ist das Vorzeigen eines Ausweisdokuments im Wahllokal gesetzlich nicht vorgeschrieben, der Wahlvorstand kann jedoch jederzeit die Vorlage eines Ausweises verlangen. 

Bei Verlust oder Vergessen der Wahlbenachrichtigung ist jedoch die Vorlage eines gültigen Ausweises im zuständigen Wahllokal unbedingt erforderlich. Das zuständige Wahllokal kann auf der Wahlbenachrichtigung oder unter (Link) eingesehen werden.

Der Wahlschein für die Briefwahl muss spätestens bis Freitag, 21. Februar 2025, um 15 Uhr bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. In Ausnahmefällen (z. B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) ist eine Beantragung auch noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich.

Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab dem 5. Februar 2025 versendet. Aufgrund der kurzen Zeit bis zum Wahltag wird empfohlen, die Stimme entweder am Wahltag (23. Februar 2025) direkt im Wahllokal oder bis zum 21. Februar 2025, in einem der Briefwahlbüros in Velbert-Mitte, -Langenberg oder -Neviges abzugeben (Link zu den Wahllokalen und Briefwahlbüros). Der rote Wahlbriefumschlag mit dem Wahlschein und dem weißen Stimmzettelumschlag muss spätestens am Wahlsonntag, dem 23. Februar 2025, im Rathaus vorliegen. Später eigegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. 

Briefwahl Schritt für Schritt

  • 1.    Unterlagen prüfen:
  • Die zugesandten Briefwahlunterlagen prüfen. Diese bestehen aus Wahlschein, Stimmzettel, einem roten Wahlbriefumschlag, einem weißen Stimmzettelumschlag und einer Anleitung.
  • 2.    Stimmzettel ausfüllen:
  • Ein Kreuz für die Erststimme (Person) und ein Kreuz für die Zweitstimme (Partei) setzen. Keine weiteren Zeichen oder Kommentare einfügen.
  • 3.    Weißen Stimmzettelumschlag nutzen:
  • Den ausgefüllten Stimmzettel falten, in den weißen Umschlag legen und zukleben.
  • 4.    Wahlschein unterschreiben:
  • Erklärung auf dem Wahlschein lesen, Datum eintragen und unterschreiben.
  • 5.    Roter Wahlbriefumschlag:
  • Den weißen Stimmzettelumschlag und den Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag legen und diesen verschließen. 
  • 6.    Abschicken:
  • Den roten Wahlbriefumschlag spätestens drei Werktage vor der Wahl bei der Post aufgeben oder in einen Briefkasten werfen. Alternativ kann der rote Wahlbriefumschlag auch in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden.