Die wahlberechtigte Person füllt die Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Wahlscheinantrag) aus, unterschreibt den Antrag und schickt sie per Post in einem frankierten Umschlag an das Briefwahlbüro im Rathaus. Anschließend bekommt die Person die Unterlagen zugeschickt, um dann – ebenfalls per Post – von zu Hause aus wählen zu können.
Wichtig: Bitte die Unterschrift auf keinen Fall vergessen!
Briefwahl
Wer am Wahltag nicht persönlich den Wahlraum aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abzugeben. Es gibt folgende Möglichkeiten, an der Briefwahl teilzunehmen:
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 23. August 2021 zugestellt.
Zur Beantragung von Wahlscheinen nebst Briefwahlunterlagen sowie Wahlraumfinder
Die wahlberechtigte Person schickt eine E-Mail mit der Bitte um Zusendung von Briefwahlunterlagen an wahlen@velbert.de. Vorname, Name, Adresse des Hauptwohnsitzes und Geburtsdatum sind anzugeben.
Die wahlberechtigte Person füllt die Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Wahlscheinantrag) aus, unterschreibt den Antrag und kann dann persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus, barrierefreier Eingang Thomasstraße 1a/Parkhauseinfahrt, Raum U123, die Briefwahlunterlagen beantragen und direkt vor Ort seine Stimme abgeben. Dabei muss der Personalausweis vorgelegt werden.
Öffnungszeiten Briefwahlbüro
- montags 7.30 - 16.00 Uhr
- dienstags und mittwochs 7.30 - 15.00 Uhr
- donnerstags von 7.30 - 18.00 Uhr
- freitags von 7.30 - 12.00 Uhr
Zudem wird dieser Service auch in den ServiceBüros in Velbert-Langenberg und Velbert-Neviges zu den gewohnten Öffnungszeiten angeboten.
Letztmalig können Briefwahlunterlagen am letzten Freitag vor der Wahl, 24. September 2021, ab 12 bis 18 Uhr, in den Räumen des ServiceBüros beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung sowie in den besonderen Fällen des § 9 Abs. 2 Satz 2 Kommunalwahlgesetz NRW kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15.00 Uhr ausgestellt werden.
Das Projektteam Wahlen bittet aufgrund der weiter bestehenden Pandemie-Situation darum, nur in eiligen Fällen von der Briefwahl vor Ort Gebrauch zu machen!
Die Briefwahlunterlagen können außerdem per Online-Formular im Internet angefordert werden. Ab Donnerstag, 19. August 2021, kann das Formular online ausgefüllt werden.
Zum Formular
Zudem werden die Wahlbenachrichtigungen (rückseitig auf dem Wahlscheinantrag) auch zur Bundestagswahl mit einem QR-Code ausgestattet, der die Wählerinnen und Wähler automatisch zum Online-Antrag weiterleitet. Die Unterlagen kommen dann wie gehabt per Post.
Die Unterlagen können auch im Auftrag der wahlberechtigten Person einem Stellvertreter oder einer Stellvertreterin ausgehändigt werden. Die Berechtigung der Empfangnahme muss durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen sein. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Unterlagen rechtzeitig abschicken
Wichtig ist, dass die wahlberechtigte Person den Wahlbriefumschlag rechtzeitig abschickt oder bei der für den Eingang der Wahlbriefe zuständigen Stelle abgibt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 26. September 2021, 18.00 Uhr im Rathaus vorliegen - anderenfalls kann die Stimme nicht gezählt werden.
Der Wahlbrief sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden. Die Briefwahl kann aber auch sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen erfolgen und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag aufgedruckte Anschrift geschickt oder dort abgegeben werden. Holt der/die Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so soll ihr/ihm die Gemeindebehörde Gelegenheit geben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.
Beantragung von Briefwahlunterlagen (Wahlschein) und Wahlraumfinder für die Bundestagswahl am 26.09.2021:
Zur Beantragung eines Wahlscheins nebst Briefwahlunterlagen.
Hier finden Sie auch den für Ihre Adresse zuständigen Wahlraum.