Personen, die nicht oder nur eingeschränkt lesen können oder aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert sind, den Stimmzettel selbst zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, können sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl von einer anderen Person unterstützen lassen. Die unterstützende Person kann frei gewählt werden, beispielsweise auch aus den Mitgliedern des Wahlvorstandes. Falls notwendig, darf die Hilfsperson gemeinsam mit der Wählerin oder dem Wähler die Wahlkabine betreten. Sie darf jedoch ausschließlich die Wünsche der Wählerin oder des Wählers umsetzen und ist verpflichtet, alle Informationen über die Wahlentscheidung geheim zu halten.
Die Wahlberechtigten werden mit der Wahlbenachrichtigung darüber informiert, ob ihr Wahlraum barrierefrei zugänglich ist. 38 der 51 Wahlräume, die sich zumeist in öffentlichen Gebäuden, wie z. B. Schulen, befinden, sind barrierefrei. Ist er nicht barrierefrei zugänglich, kann ein Wahlschein beantragt werden, um in einem anderen, barrierefreien Wahlraum des Wahlkreises zu wählen. Ein Verzeichnis der Wahlraum und deren Barrierefreiheit für die Bundestagswahl ist auf der städtischen Homepage abrufbar.
Alternativ ist auch die Briefwahl. Die Briefwahlbüros für die Briefwahl vor Ort (im Rathaus in Velbert-Mitte und in den Bibliotheken Langenberg und Neviges) sind barrierefrei zugänglich.Beim Antrag auf Briefwahl muss kein Grund angegeben werden, warum der Wahlraum am Wahltag nicht aufgesucht werden kann.
Bei der Bundestagswahl können Blinde und Wählerinnen und Wähler mit Sehbehinderung ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Diese Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) bereitgestellt. Für Velbert ist dies der Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e. V., erreichbar unter der Telefonnummer 02159 / 96550.