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Wappen der Stadt Velbert
Haupteingang Rathaus

Auslandsdeutsche

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.

Die Eintragung von Wahlberechtigten aus dem Ausland kann erst ab dem 15.August 2021 erfolgen. Briefwahlunterlagen können erst danach zugesendet werden.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis kann bis zum 05. September 2021 gestellt werden.

Formular für die Beantragung auf Eintragung in das Wählerverzeichnis

Anschrift der Gemeinde (Punkt 2 des Antrags):
Stadt Velbert
Thomasstraße 1
42551 Velbert