Abstimmungsbezirke
Nach der Velberter "Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden" vom 07.03.2006 sind für die Durchführung eines Bürgerentscheides i. d. R. 25 Abstimmungsbezirke einzurichten.
Die tatsächliche Anzahl der Abstimmungsbezirke betrug bei den bisher durchgeführten vier Bürgerentscheiden 86, 40 und zweimal 25.
Die Zuordnung der Straßen zu den einzelnen Abstimmungsbezirken erfolgt jeweils direkt nach dem Beschluss zur Durchführung eines Bürgerentscheides.