Umweltschecks des Landes Nordrhein-Westfalen fördern ehrenamtlichen Naturschutz
Täglich engagieren sich zahlreiche Freiwillige in Nordrhein-Westfalen mit großem Einsatz für den Schutz von Natur und Umwelt. Ihr ehrenamtliches Engagement in Vereinen, Initiativen und Projekten ist ein unverzichtbarer Beitrag für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen und fördert das Bewusstsein für den Naturschutz in der Gesellschaft. Um dieses Engagement gezielt zu unterstützen, stellt das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen bis zu 1.000 Umweltschecks in Höhe von jeweils 2.000 Euro zur Verfügung. Mit diesen Fördermitteln werden Projekte gefördert, die aktiv zum Natur- und Artenschutz beitragen oder Menschen für den regionalen Naturschutz begeistern.
Wer kann gefördert werden?
Alle Privatpersonen sowie Vereine und Organisationen können einen Antrag stellen.
Gefördert werden unter anderem:
- Anlage von Biotopen und Blühwiesen
- Maßnahmen zur Förderung von Insektenlebensräumen
- Veranstaltungen des praktischen Naturschutzes
- Bildungsprojekte und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Naturschutz
Die Antragsstellung erfolgt über das Online-Portal: www.förderung.nrw/onlineantrag#login
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm finden Interessierte hier.
Allgemeinverfügung zum Einsatz von Mährobotern
Am 08.05.2025 hat die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann zum Schutz wildlebender Tiere eine Allgemeinverfügung erlassen, die den nächtlichen Betrieb von Mährobotern untersagt. Diese Maßnahme dient insbesondere dem Schutz von Igeln, Amphibien und anderen Kleintieren, die in den Abend- und Nachtstunden aktiv sind. Das Verbot gilt täglich von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang. Nicht verboten ist der nächtliche Betrieb von Mährobotern auf Gründächern.
In vielen Gärten werden heutzutage Mähroboter zur Rasenpflege eingesetzt. Da Mähroboter eigenständig mähen und dabei sehr leise sind, werden sie häufig auch in der Dämmerung oder nachts in Betrieb genommen. Dieser nächtliche Einsatz stellt jedoch eine Gefahr für wildlebende Tiere dar, da viele nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Tierarten in den Abend- und Nachtstunden auf Nahrungssuche sind.
Insbesondere für Igel ist der Einsatz von Mährobotern gefährlich, da Igel nicht flüchten, sondern aus Schutzreflex stehen bleiben und sich zu einer Stachelkugel zusammenrollen. Die vorhandenen technischen Systeme reichen derzeit noch nicht aus, um wildlebende Tiere zu schützen. Wie Studien und Tests gezeigt haben, erkennen die Systeme insbesondere Igel bislang nicht zuverlässig (https://www.izw-berlin.de/de/pressemitteilung/wissenschaftliche-daten-zeigen-maehroboter-sind-eine-grosse-und-wachsende-gefahr-fuer-igel.html).
Neben dem Igel werden auch andere Tierarten wie Frösche, Kröten und Molche, die ebenfalls keine Möglichkeit haben, schnell genug vor den Mährobotern zu fliehen, massiv gefährdet.
Verletzen oder töten Mähroboter geschützte Tierarten, handelt es sich um einen Verstoß gegen das Verletzungs- und Tötungsverbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Wer also einen Mähroboter im Garten hat, hat auch dafür Sorge zu tragen, dass dieser keine wildlebenden Tiere schädigt. Damit leistet jede Bürgerin und jeder Bürger einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz.
Die Allgemeinverfügung ist gültig im gesamten Kreis Mettmann und gilt somit auch für Velbert. Die vollständige Allgemeinverfügung können Sie unter folgendem Link abrufen:
https://www.kreis-mettmann.de/index.php?object=tx,3718.3&ModID=6&FID=3718.1565.1
