Das rollende Klassenzimmer kommt nach Neviges

Die Stabsstelle Klimaschutz bietet in Kooperation mit der Natur- und Umweltschutzakademie NRW ein Lernangebot für Kinder von neun bis zwölf Jahren an. Lumbricus, der Umweltbus, kommt nach Velbert. Das rollende Klassenzimmer öffnet seine Türen für ein spannendes Walderlebnis.
Termin: Samstag, 11.10.2025, 10:00 – 13:00 Uhr
Thema: Wer räumt eigentlich den Wald im Herbst auf?
Ort: Velbert-Neviges, Schloss Hardenberg.
Treffpunkt: wird bei Zusage per Mail übermittelt.
Wer wissen möchte, warum sich die Blätter der Bäume im Herbst verfärben und mit der Zeit zu Boden fallen, wieso dieser Prozess für den Waldboden so wichtig ist und wo man im Wald Springschwänze finden kann, ist herzlich eingeladen. Kinder und Jugendliche entdecken gemeinsam mit dem Lumbricus den Wald vor der Haustür.
Der Lumbricus ist ein umgebauter 7,5t-LKW, der als rollendes Klassenzimmer die Möglichkeit bietet, Umweltbildung direkt in der Landschaft zu erleben. Ausgestattet mit einer mobilen Laborausrüstung mit Mess- und Analysegeräten, Arbeitsmaterialien für den Outdoor-Unterricht sowie modernen Dokumentations- und Präsentationsgeräten bietet der Bus alle Voraussetzungen, damit die Kinder den Wald unter Anleitung der Umweltpädagoginnen und -pädagogen erkunden können.
Gruppen: Die Veranstaltung ist für Kinder im Alter von 9-12 Jahren geeignet. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir die Plätze für die Veranstaltung aufgrund der räumlichen Beschränkungen des Umweltbusses auf 20 Personen begrenzen müssen. Anteile der Veranstaltung finden im angrenzenden Hangwald rund um das Schloss Hardenberg statt.
Anmeldung: Bitte senden Sie den Namen des anzumeldenden Kindes und mindestens einer sorgeberechtigten Person mit dem Betreff „Herbstwald“ an folgenden Mailadresse: klima@velbert.de.
Nachdem wir Ihre Anmeldung bearbeitet haben, erhalten Sie eine Rückmeldung von uns.
Kleidung/Proviant: Bitte achten Sie auf wetterfeste, warme Kleidung, festes Schuhwerk (ggf. Gummistiefel). Denken Sie an Proviant oder Snacks, möglichst ohne Verpackungsmüll.
Sicherheitshinweis: Als Veranstalter weisen wir darauf hin, dass die im Wald geltenden Risiken zu berücksichtigen sind. Bei schlechter Witterung kann die Veranstaltung unter Umständen abgesagt werden. Der Umweltbus ist nicht barrierefrei.
Allgemeinverfügung zum Einsatz von Mährobotern
Am 08.05.2025 hat die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann zum Schutz wildlebender Tiere eine Allgemeinverfügung erlassen, die den nächtlichen Betrieb von Mährobotern untersagt. Diese Maßnahme dient insbesondere dem Schutz von Igeln, Amphibien und anderen Kleintieren, die in den Abend- und Nachtstunden aktiv sind. Das Verbot gilt täglich von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang. Nicht verboten ist der nächtliche Betrieb von Mährobotern auf Gründächern.
In vielen Gärten werden heutzutage Mähroboter zur Rasenpflege eingesetzt. Da Mähroboter eigenständig mähen und dabei sehr leise sind, werden sie häufig auch in der Dämmerung oder nachts in Betrieb genommen. Dieser nächtliche Einsatz stellt jedoch eine Gefahr für wildlebende Tiere dar, da viele nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Tierarten in den Abend- und Nachtstunden auf Nahrungssuche sind.
Insbesondere für Igel ist der Einsatz von Mährobotern gefährlich, da Igel nicht flüchten, sondern aus Schutzreflex stehen bleiben und sich zu einer Stachelkugel zusammenrollen. Die vorhandenen technischen Systeme reichen derzeit noch nicht aus, um wildlebende Tiere zu schützen. Wie Studien und Tests gezeigt haben, erkennen die Systeme insbesondere Igel bislang nicht zuverlässig (https://www.izw-berlin.de/de/pressemitteilung/wissenschaftliche-daten-zeigen-maehroboter-sind-eine-grosse-und-wachsende-gefahr-fuer-igel.html).
Neben dem Igel werden auch andere Tierarten wie Frösche, Kröten und Molche, die ebenfalls keine Möglichkeit haben, schnell genug vor den Mährobotern zu fliehen, massiv gefährdet.
Verletzen oder töten Mähroboter geschützte Tierarten, handelt es sich um einen Verstoß gegen das Verletzungs- und Tötungsverbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Wer also einen Mähroboter im Garten hat, hat auch dafür Sorge zu tragen, dass dieser keine wildlebenden Tiere schädigt. Damit leistet jede Bürgerin und jeder Bürger einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz.
Die Allgemeinverfügung ist gültig im gesamten Kreis Mettmann und gilt somit auch für Velbert. Die vollständige Allgemeinverfügung können Sie unter folgendem Link abrufen:
https://www.kreis-mettmann.de/index.php?object=tx,3718.3&ModID=6&FID=3718.1565.1
