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Wahlbenachrichtigungskarte
Jede(r) Wahlberechtigte erhält vor jeder Wahl bzw. Abstimmung eine Wahlbenachrichtigungskarte mit der Angabe ihres/seines Wahllokals. Auf der Karte sind ebenfalls der Wahl- bzw. Stimmbezirk und die Wählerverzeichnisnummer eingetragen. Außerdem ist durch ein Piktogramm angegeben, ob ein Wahllokal barrierefrei ist.
Die Wahlbenachrichtigungskarte soll am Wahlsonntag mitgenommen und auf Verlangen im Wahllokal abgegeben werden.
Für eine Identitätsfeststellung reicht die Übergabe der Wahlbenachrichtigungskarte im Wahllokal nicht aus. Es ist daher immer wichtig, auch den Personalausweis oder Reisepass zum Wahlgang mitzunehmen.
Sie können die Wahlbenachrichtigungskarte auch für die Beantragung von Briefwahlunterlagen verwenden, falls Sie am Wahlsonntag Ihr Wahllokal nicht aufsuchen können.