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Abstimmungsrecht
Es gelten die Voraussetzungen der Landtagswahl. Danach sind bei einer Volksabstimmung eintragungs- und stimmberechtigt, wer am Tag der Eintragung bzw. der Abstimmung
- Deutsche(r) ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens dem 16. Tag vor der Eintragung bzw. der Abstimmung in Nordrhein-Westfalen seine Hauptwohnung hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.