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- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen durch den Kreiswahlleiter
(Veröffentlichung erfolgt mehrere Monate vor dem Wahltag) - Bekanntmachung über das Recht zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
(Veröffentlichung erfolgt spätestens am 24. Tag vor dem Wahltag im Amtsblatt der Stadt Velbert) - Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge durch den Kreiswahlleiter
(Veröffentlichung erfolgt spätestens am 26. Tag vor dem Wahltag) - Bekanntmachung von Ort und Zeit des Zusammentritts der Briefwahlvorstände
(Veröffentlichung erfolgt spätestens am 8. Tag vor dem Wahltag im Amtsblatt der Stadt Velbert) - Wahlbekanntmachung
(Veröffentlichung erfolgt spätestens am 6. Tag vor dem Wahltag im Amtsblatt der Stadt Velbert) - Veröffentlichung des Wahlergebnisses durch den Landeswahlleiter
(Veröffentlichung erfolgt nach Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses im Land NRW)
Stadt Velbert
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