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Wappen der Stadt Velbert
Haupteingang Rathaus

Wissenswertes

Die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen werden als verbundene Wahlen durchgeführt.
Dabei werden gleichzeitig die Mitglieder der Kreis- und Stadträte (in kreisfreien Städten auch die der Bezirksvertretungen) für die Dauer von fünf Jahren sowie die Landräte und Bürgermeister bzw. Bürgermeisterinnen (in kreisfreien Städten Oberbürgermeister bzw. Oberbürgermeisterinnnen) für die Dauer von sechs Jahren in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl.
Für die Räte werden Wahlbezirksbewerber und gleichzeitig die Reservelisten der Parteien gewählt.
Jede Wählerin bzw. jeder Wähler hat jeweils eine Stimme für die Wahlen der Vertretungen, also eine Stimme für die Wahl des Rates sowie eine Stimme für die Wahl des Kreistages bzw. in kreisfreien Städten für die Wahl der Bezirksvertretung.
Mit der Stimme wählt die Wählerin bzw. der Wähler einen Wahlbezirksbewerber bzw. eine -bewerberin und gleichzeitig die Reserveliste derjenigen Partei oder Wählergruppe, für die der Bewerber zw. die Bewerberin aufgestellt ist. Die in den Wahlbezirken errungenen Sitze werden bei der Berechnung der Zahl der aus den Listen gewählten Vertreter bzw. Vertrerterin voll angerechnet. Die Verteilung der Sitze wird mit dem Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Lague/Schepers berechnet.

1999 konnten die Wahlberechtigten in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen erstmals ihren Bürgermeister bzw. ihre Bürgermeisterin direkt wählen und damit mehr Einfluss auf die Kommunalpolitik nehmen.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister bzw. die Landrätin oder der Landrat wird direkt von der Bürgerschaft gewählt. Sie bzw. er führt den Vorsitz im Rat und leitet die Gemeindeverwaltung. Jede Wählerin bzw. jeder Wähler hat für jede Wahl eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht von mehreren Bewerbern oder Bewerberinnen niemand diese Quorum, findet grundsätzlich am 2. Sonntag nach der Kommunalwahl eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern bzw. Bewerberinnen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit erfolgt ein Losentscheid. Kandidiert von vornherein nur ein Bewerber oder eine Bewerberin, so ist er bzw. sie gewählt, wenn die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler sich für sie bzw. ihn entschieden hat.

Da durch die fünf- bzw. sechsjährigen Wahlperioden die Wahltermine für die Kreistags- und Landratswahl oder Stadtrats- und Bürgermeisterwahl meist in verschiedene Jahre fallen, sollen die Wahltermine ab dem Jahr 2020 wieder dauerhaft zusammgeführt werden. Die Wahl- bzw. Amtsperioden werden daher durch gesetzliche Ausnehmeregelungen so harmonisiert, dass die dann wieder gemeinsamen Wahlen bis zum 31. Oktober 2020 stattfinden können.

In Velbert werden zu den verbundenen Kommunalwahlen rund 67.000 Bürgerinnen und Bürger zu den Wahlurnen gerufen.