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Wappen der Stadt Velbert
Haupteingang Rathaus

Ratsmitglieder

Die Größe der Kommunalparlamente hängt von der Einwohnerzahl der Kommune und vom Wahlergebnis ab. Dabei wird etwa die Hälfte der Vertreter und Vertreterinnen in Wahlbezirken durch die Mehrheitswahl gewählt und die andere Hälfte (mindestens) über Reservelisten der Parteien. Erreicht eine Partei in den Wahlbezirken mehr Mandate, als ihr nach dem Verhältnis ihrer Stimmen zustehen würde, behält sie diese Mandate (Überhangmandate), und die anderen Parteien erhalten Ausgleichsmandate. Entsprechend vergrößern sich die Parlamente.
Für Städte in der Größenordnung der Stadt Velbert sind gesetzlich 50 Sitze vorgesehen.

Die Gemeinden und Kreise können bis spätestens 45 Monate nach Beginn der Wahlperiode durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vetreter um zwei, vier oder sechs, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringern. Die Zahl von 20 Vertreterinnen und Vertretern darf nicht unterschritten werden.
Durch die 12 Überhangmandate beträgt die Zahl der Velberter Ratssitze zurzeit 70.

Zu den ausührlichen Informationen der Ratsmitglieder