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Wappen der Stadt Velbert
Haupteingang Rathaus

Wahlrecht

Wer darf in Velbert an der Europawahl teilnehmen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage...
 

  1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens drei Monaten
    a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
    b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
     

Weiterführende Informationen Deutsche Staatsangehörige

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie...
 

  1. nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder
  2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
     

Weiterführende Informationen für Deutsche im Ausland

Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen / Unionsbürger), die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die am Wahltage...
 

  1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens drei Monaten
    a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
    b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
     

Weiterführende Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Das Wahlrecht darf nur einmal und persönlich ausgeübt werden.

Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können frei entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht in Velbert oder in ihrem Heimatland ausüben möchten.

Wenn sie ihr Wahlrecht in Velbert ausüben wollen, muss hierfür ein formeller Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Dies gilt jedoch nur für die erste Teilnahme an einer Europawahl in Deutschland. In allen nachfolgenden Europawahlen erfolgt der Entrag in das Wählerverzeichnis von Amts wegen. Sollten Sie also bereits bei einer zurückliegenden Europawahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben, ist daher eine erneute Antragstellung nicht erforderlich.

Ausschluss vom Wahlrecht

Eine Deutsche / ein Deutscher  ist vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn sie/er infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Eine Unionsbürgerin / ein Unionsbürger ist vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn...

  1. sie/er infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt oder
  2. sie/er in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit sie/er besitzt (Herkunfts-Mitgliedstaat), infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht besitzt.