Der Tag des Bürgerentscheides (Abstimmungstag) und der Text der zur Entscheidung zu bringenden Frage werden unmittelbar nach dem entsprechenden Ratsbeschluss veröffentlicht.
Die Bekanntmachung über das Recht zur Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis erfolgt spätestens am 24. Tag vor dem Abstimmungstag.
Die Abstimmungsbekanntmachung muss spätestens am 6. Tag vor dem Abstimmungstag erfolgen. Gleichzeitig werden Ort und Zeit des Zusammentritts der Briefabstimmungsvorstände bekannt gemacht.
Die Veröffentlichung des Ergebnisses des Bürgerentscheides erfolgt nach der entsprechenden Feststellung durch den Rat.
Stadt Velbert
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Thomasstr. 1, 42551 Velbert