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Wappen der Stadt Velbert
Haupteingang Rathaus

Abstimmungsrecht

Bei Bürgerentscheiden ist abstimmungsberechtigt, wer am Abstimmungstag:

  • Deutsche oder Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens 16 Tagen im Wahlgebiet Velbert seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Abstimmungsgebietes hat und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.